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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 17/2025
Montabaur
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Aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10. April 2025

Bericht der Stadtbürgermeisterin

Sperrung der L313 zwischen Wirzenborn und Reckenthal

Ab dem 22.4.25 bis voraussichtlich 26.4.25 wird die L313 zwischen Wirzenborn und Reckenthal aus Sicherheitsgründen aufgrund von Baumfällarbeiten voll gesperrt. Die Maßnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Forstrevier Montabaur sowie dem LBM in Diez.

Sperrung des Bereichs zwischen der Kreuzung Steinweg/Bahnhofstr./Vorderer Rebstock bis zum Großen Markt

Am 14.4.25 wird der Kleine Markt in Montabaur neu gepflastert. Die Arbeiten werden ca. 8 Wochen dauern. Der Abschnitt zwischen der Kreuzung Steinweg/Bahnhofstr./Vorderer Rebstock bis zum Großen Markt wird für Fahrzeuge komplett gesperrt, Fußgänger können passieren. Die Anwohner/innen werden gesondert informiert. Berichterstattung erfolgt über die vorhandenen Medien. Der Lieferverkehr für die Kirchstraße und den Großen Markt kann über die Kirchstraße in die Fußgängerzone ein- und ausfahren. Die Poller sind vormittags bis 11 Uhr geöffnet. Bahnhofstraße, Steinweg und Vorderer Rebstock können wie bislang befahren werden. Mit dem neuen Pflaster wird am Kleinen Markt die Neugestaltung der Bahnhofstraße fortgesetzt. Neben dem Pflaster werden auch einige Versorgungsleitungen erneuert. Im Anschluss an diese Maßnahme wird der Kreuzungsbereich Steinweg/Bahnhofstr./Vorderer Rebstock neugestaltet.

Projekt Mon-Stiletto

2015 wurde das Projekt Mon-Stiletto mit Erfolg gestartet. Die meisten Mon-Stilettos sind noch intakt und ansehnlich, allerdings sind einige in die Jahre gekommen. Die Schuhe werden nun „geputzt“ und der Mon-Stiletto-Weg überarbeitet. So wurden fünf Mon-Stilettos vorläufig am Kreisel beim FOC aufgestellt, drei Schuhe mussten aufgrund ihrer Beschädigungen entsorgt werden, die übrigen Schuhe verbleiben vorerst an ihren alten Standorten. Geplant ist die Anschaffung drei neuer Schuhe. Nach Fertigstellung der Bahnhofstraße werden die neuen Schuhe aufgestellt und der Weg zwischen FOC und Innenstadt wieder vervollständigt.

Stadthalle Haus Mons-Tabor

Aufgrund von Brandschutzmaßnahmen, der Herstellung beider Kegelbahnen, Installation einer Klimaanlage und neuem Fettabscheider im Restaurant wird die Stadthalle vom 1.6.25 bis 31.8.25 geschlossen.

Sanierung Mons-Tabor-Stadion

Die feierliche Eröffnung des Mons-Tabor-Stadions findet am 31.05.25 statt. Die Stadt Montabaur organisiert gemeinsam mit dem TuS Montabaur und den Fighting Farmers die Eröffnungsfeier.

50-jähriges Bestehen der Partnerschaftsstädte Montabaur – Brackley

Das 50-jährige Bestehen der Partnerschaftsstädte findet vom 09.05.25 bis 12.05.25 in Brackley (England) statt. Die Deutsch-Englische Gesellschaft Montabaur wird mit einer Delegation dort vertreten sein.

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Montabaur 2025 und erstmalige Festsetzung der Grundsteuerhebesätze

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung, mit der erstmaligen Festsetzung der Grundsteuerhebesätze, für den am 01.01.2025 beginnenden Hauptveranlagungszeitraum. Die Hebesätze für die Grundsteuer werden in der Haushaltssatzung ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345 v.H.

Grundsteuer B

545 v.H.

5. Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe III" im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB

Der Stadtrat beschloss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Nachbargemeinden. Der Stadtrat nahm die im Rahmen der Verfahren eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis, stimmte den Abwägungsvorschlägen vollinhaltlich zu und beschloss die Annahme der Planentwürfe. Der Stadtrat beschloss, die Entwürfe der Bebauungsplanänderung mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes (GeoPortal) zugänglich zu machen. Die Planentwürfe werden zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 2.1 - Planen und Bauen, öffentlich ausgelegt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.

6. Änderung des BPL Alberthöhe III (Bereich Nahversorgungsmarkt)

BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Der Stadtrat beschloss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Nachbargemeinden. Der Stadtrat nahm die im Rahmen der Verfahren eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis, stimmte den Abwägungsvorschlägen vollinhaltlich zu und beschloss die Annahme der Planentwürfe. Der Stadtrat beschloss, die Entwürfe der Bebauungsplanänderung mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes (GeoPortal) zugänglich zu machen. Die Planentwürfe werden zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 2.1 - Planen und Bauen, öffentlich ausgelegt. werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Sommerwiese"

Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sommerwiese“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Stadtrat in der Sitzung vorgelegen hat. Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erneut für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgetragen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Fachbehörden von der erneuten Offenlage zu unterrichten.

Antrag auf Durchführung einer VIII. Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld"

Der Stadtrat beschloss, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld“ zu entsprechen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung der rückwärtigen Baugrenze auf dem Grundstück in der Gemarkung Montabaur, Flur 39, Flurstück-Nr. 247 (Marsstraße 21) für die Realisierung einer Wohnbebauung in zweiter Bautiefe.

Vor Einleitung weiterer Schritte im Bebauungsplanänderungsverfahren sind dem Stadtrat die konkreten Planentwürfe zur Bebauungsplanänderung zur „Annahme der Planentwürfe“ vorzulegen. Die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen hinsichtlich der Erweiterung der rückwärtigen Baugrenze auf dem o.g. Grundstück geändert werden. Die übrigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (insbesondere zur Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Mindestgrundstücksgröße) und die Regelungen über den erforderlichen Stellplatznachweis sollen unverändert bleiben. Nach Vorlage der konkreten Planungsinhalte ist auch die Entscheidung über die Verfahrensart der Bebauungsplanänderung zu treffen. Die Stadtbürgermeisterin wurde ermächtigt, mit den Antragstellern einen Städtebaulichen Vertrag, in dem sich die Antragsteller zur vollständigen Tragung der Planungskosten und zur Übernahme der Kosten eines etwaigen Normenkontrollverfahrens erklären, abzuschließen.

I. Änderung des Bebauungsplanes "Behördenzentrum"

Der Stadtrat beschloss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und stimmte den in der Abwägungstabelle aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Verfahren vollinhaltlich zu. Alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen werden ausdrücklich Gegenstand des Satzungsbeschlusses. Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes "Behördenzentrum" einschließlich Begründung/Umweltbericht sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu. Der Stadtrat beschloss die I. Änderung des Bebauungsplans „Behördenzentrum“ als Satzung. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss nach erfolgter Ausfertigung der Planunterlagen ortsüblich bekannt zu machen.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlich der Koblenzer Straße"

Der Stadtrat beschloss, die Entwürfe der Planunterlagen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Koblenzer Straße“ zum Zwecke der Einleitung der Veröffentlichung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange anzuerkennen. Der Stadtrat beschloss, die Entwürfe der Bebauungsplanänderung mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen, über das zentrale Internetportal des Landes (GeoPortal) zugänglich zu machen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sachgebiet 2.1 - Planen und Bauen, öffentlich auszulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.

IV. Änderung des Bebauungsplanes "In der Au"

Der Stadtrat beschloss die Einleitung des Verfahrens zur IV. Änderung des Bebauungsplanes "In der Au“ und stimmte dem Entwurf der Begründung, sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zur IV. Änderung des Bebauungsplanes "In der Au“ zu. Der Stadtrat beschloss, auf die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu verzichten, da die Grundzüge der Planung durch die IV. Änderung nicht berührt werden und es sich um einen Bebauungsplan nach § 13 BauGB handelt. Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und den zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

Naturschutzfachliche Erfassungen Plangebiet Elgendorf

Das bestehende Gewerbegebiet soll erweitert und ein Wohn-/Mischgebiet ausgewiesen werden. Der Stadtrat beschloss, den Anbieter des wirtschaftlichsten Angebots mit der Durchführung artenschutzrechtlicher Erfassungen und dem Erstellen eines Fachbeitrags Artenschutz sowie eines vorläufigen Fachbeitrags Naturschutz zu beauftragen.

Verkaufsverhandlung kath. Kirche Horressen

Die Stadt Montabaur beschloss den Ankauf des Pfarrhauses und des Pfarrheimes in Horressen. Die Verbandsgemeindeverwaltung prüft, gemeinsam mit der Stadtbürgermeisterin und dem Ortsbeirat, die künftige Nutzung des Pfarrheims als Dorfgemeinschaftshaus.

Beschaffung eines Elektro-Kastenwagens für den Bauhof

Der Stadtrat beschloss den Ankauf eines Lieferwagens mit Elektroantrieb.

Stadtsanierung - Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen Alleestraße

Der Stadtrat stimmte dem Zuschuss für die Modernisierungsmaßnahme zu. Die endgültige Höhe richtet sich nach den eingereichten und geprüften Abrechnungsunterlagen.

Nachwahl von Ausschussmitgliedern

Thorsten Weidenfeller ist als Ratsmitglied von der FWG-Fraktion in die CDU-Fraktion gewechselt.

Aus diesem Grund wurden folgende Personen der FWG-Fraktion nachgewählt:

Guido Fuchs, als Nachfolger für Thorsten Weidenfeller als erstes stellvertretendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses.

Harald Hansen, als Nachfolger für Thorsten Weidenfeller als erstes stellvertretendes Mitglied des Bauausschusses.

Carsten Irrgang, als Nachfolger für Harald Hansen als zweiten stellvertretendes Mitglied des Bauausschusses.

Frank Röder, als Nachfolger für Thorsten Weidenfeller als erstes stellvertretendes Mitglied des Umweltausschusses.

Folgende Personen der CDU-Fraktion wurden nachgewählt:

Thorsten Weidenfeller, erster Vertreter von Susanne Görg als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, zweiter Vertreter bleibt Peter Scheugenpflug.

Dr. Andreas Wechsung, erster Vertreter von Nicole Karg als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, zweite Vertreterin wird Nikola Birrenbach.

Thorsten Weidenfeller als Mitglied im Bauausschuss anstelle von Nicole Karg,

Nicole Karg wird erste Vertreterin und Nathalie Gerlach bleibt zweite Vertretung.

Rainer Kiefer (kundiger Bürger), erster Vertreter von Kevin Jösch im Kulturausschuss, Leena Koivuluoma wird zweite Vertretung.

Michele Nebgen wird zweite Vertretung von Maria Passon im Kulturausschuss.