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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 17/2025
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Zustellung - Umberto Cavatassi

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit der Gewerbesteuerbescheid 2022 sowie die sonstigen Abgabenbescheide für das Haushaltsjahr 2025 für nachstehende(n) Steuerpflichtige(n) öffentlich zugestellt:

zuletzt bekannte Anschrift:

Herrn

Umberto Cavatassi

Haskenstraße 2

56335 Neuhäusel

Der o.a. Steuerbescheid sowie dessen Begründung kann während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock

(Neubau), Zimmer 116, von dem Steuerpflichtigen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur,

vg-montabaur@poststelle.rlp.de, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der angefochtenen Steuer nicht aufgehalten.

Hinweis

Der Steuerbescheid gilt zwei Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung als

zugestellt (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

56410 Montabaur, 17.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Steueramt –