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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 2/2026
Montabaur
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Hundekot auf Spielplatz Reckenthal

Niemand tritt gerne in Hundekot und viele Mitbürger fühlen sich durch die „Hinterlassen-schaften“ unserer vierbeinigen Freunde in öffentlichen Anlagen gestört.

Es ist nicht akzeptabel, dass insbesondere der Spielplatz Reckenthal als „Hundetoilette“ genutzt und die Gemeindearbeiter bzw. die Besucher des Spielplatzes mit diesen „Tretminen“ in unangenehmer Weise konfrontiert werden, oder dass Kleidung und Schuhe damit verschmutzt werden.

Wir appellieren daher an die entsprechenden Hundehalter, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Tiere keinesfalls unkontrolliert herumlaufen zu lassen oder gar auf öffentlichem Gelände gezielt zum Abkoten auszuführen.

Falls der Hund dort sein „Geschäft“ verrichten muss, ist der Hundekot vom betroffenen Halter unverzüglich zu entfernen. Verstöße gegen diese Verpflichtung sind als Ordnungswidrigkeit anzusehen und können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass nach den Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Montabaur alle Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb der bebauten Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.

Die Einhaltung dieser Vorschriften sollte eigentlich für jeden Hundehalter selbstverständlich sein. Verstöße hiergegen werden als Ordnungswidrigkeiten angesehen und können mit Geldbußen bis zu 5000 € belegt werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
-Ordnungsamt-