Titel Logo
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 20/2023
Buchfinkenland
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beraten und beschlossen

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Ratssitzung am 11. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Schöffenwahl 2023 - Aufstellung der Vorschlagsliste

Im Jahr 2023 wird wieder die Wahl der Schöffen durchgeführt. Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verbunden mit den rheinland-pfälzischen Verwaltungsvorschriften zur Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzustellen.

Die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen wird vom Präsidenten des Landgerichtes bestimmt und in Anlehnung an die Einwohnerzahlen auf die Gemeinden verteilt. Dementsprechend ist für die Ortsgemeinde Gackenbach eine Person für die Wahl vorzuschlagen. Für die Entscheidung über die Vorschlagsliste bedarf es eines Beschlusses des Ortsgemeinderates.

Am 10.03.2023, 17.03.2023 und 14.04.2023 wurde im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur ein Aufruf veröffentlicht, nachdem sich freiwillige Bewerber für das Schöffenamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder dem Ortsbürgermeister melden konnten.

Auf diesen Aufruf hin haben sich folgende Personen um die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl beworben:

1. Boulton, Claudia (geb. Schäfer)

2. Dockweiler, Michael

Nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften sind freiwillige Bewerberinnen und Bewerber bei Aufstellung der Vorschlagslisten bevorzugt zu berücksichtigen.

Der Ortsgemeinderat wählte in geheimer Wahl folgende Person auf die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028:

Frau Claudia Boulton (geb. Schäfer)

Vergabe der gemeindeeigenen Baugrundstücke "Am Friedhof"

Das Verfahren zur Ausweisung von Bauland im Neubaugebiet „Am Friedhof“ ist soweit fortgeschritten, dass die 27 gemeindeeigenen Baugrundstücke vermarktet werden können. Der Verkaufspreis für Grund und Boden wurde bereits in einer früheren Sitzung auf 48,00 €/qm festgelegt. Mit den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen wird in Kürze begonnen.

Die Ortsgemeinde Gackenbach hat im Jahr 2021 beschlossen, das Grundstück Flur 1, Flurstück 96/1, 1.235 m² (Kapellenstraße 12) in einem Bewerbungsverfahren neu zu vermarkten. Hierzu wurden seinerzeit Vergabekriterien festgelegt, die auch im Baugebiet „Am Friedhof“ angewendet werden sollen.

Der Ortsgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

• Nach eingehender Diskussion wird den Vergabekriterien/dem Bewerbungsbogen zugestimmt.

• Es werden in 2023 – in einer ersten Vergaberunde – 16 Baugrundstücke angeboten. Die verbleibenden Grundstücke werden in 2024 ff. vergeben. Über den genauen Zeitpunkt und die Anzahl entscheidet der Rat zu gegebener Zeit.

• Interessenten können sich auf alle 27 gemeindeeigenen Grundstücke bewerben; es werden keine „Verkaufszonen“ gebildet.

Förderantrag energetisches Quartierskonzept KfW 432

In der Informationsveranstaltung Quartierslösungen und Nahwärme der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Montabaur und des Westerwaldkreises sowie der Energieagentur Rheinland-Pfalz vom 13.09.2022 in Montabaur wurden beispielhafte Lösungen und konkrete Förderungen zu Quartierskonzepten und Nahwärmenetzen vorgestellt.

Im Kern geht es darum die Energieversorgung vor Ort zukunftsweisend und krisensicher aufzustellen sowie die Wertschöpfung im Zuge der Energiebereitstellung in der Region zu halten.

Quartierskonzepte sind über die KfW Bank (432 – Energetische Stadtsanierung) geförderte Konzepte zur Erhöhung der Energieeffizienz im Quartier. Dieses Quartier kann die ganze Gemeinde oder lediglich einen Teil der Gemeinde umfassen. Im Zuge des Konzeptes wird die energetische Ausgangslage untersucht und, begleitend von einer aktiven Einbindung der Bürger/-innen, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen, beispielsweise von Nahwärmenetzen, entwickelt.

Nahwärmenetze basieren auf einer gemeinsamen Wärmeversorgung benachbarter Gebäude und können von wenigen Gebäuden bis zu ganzen Straßen reichen. Über Nahwärmenetze erhalten Bürger/-innen einen bequemen Zugang zur Wärmeversorgung, ähnlich eines Gasanschlusses, und müssen sich nicht mehr um die eigene Wärmeversorgung bemühen. Idealerweise werden Nahwärmenetze mit erneuerbaren Energieträgern aus der Region, wie Biogas oder Holzhackschnitzel, betrieben und entziehen sich dann der CO2-Bepreisung. Auch Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen können eingebunden werden. Damit reduzieren Nahwärmenetze die Abhängigkeit von Öl und Gas und leisten einen Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung.

Der Ortsgemeinderat hat daher beschlossen, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für die Ortsgemeinde Gackenbach (einschließlich der Ortsteile Dies und Kirchähr) einen Förderantrag KfW 432 bei der KfW stellt.

• Quartierskonzept: Erstellung eines integrierten Energiekonzeptes, anschließend ggf. auch Beantragung eines Sanierungsmanagements.

Ein dazu ergänzender Förderantrag soll beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RP gestellt werden.

• Wärmewende im Quartier – Zuweisungen für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement

Kirmes 2023

Der Ortsgemeinderat hat bereits im Herbst 2022 einen Arbeitskreis, bestehend aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und der Kirmesjugend, beauftragt auszuloten, ob und welche Möglichkeiten es gibt, die Kirmes 2023 nicht mehr im Unterdorf (rund um das Gasthaus „Zum Wiesengrund“), sondern im Oberdorf (rund um das Pfarrheim) stattfinden zu lassen.

Der Arbeitskreis stellte den Ratsmitgliedern die Ergebnisse seiner Beratungen vor:

Die Kirmes kann im Oberdorf rund um das Pfarrheim in Form einer Zeltkirmes (ähnlich wie bei den Gackenbacher Dorffesten) gestaltet werden. Ortsgemeinde und Männergesangverein haben gerade neue Zelte beschafft, die für die Kirmes zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stehen Nebenräumlichkeiten des Pfarrheims und des Pfarrsälchens (für Lagerzwecke u. ä.) sowie die Toilettenanlagen des Pfarrheims zur Verfügung. Darüber hinaus ist auch ein Betreiber für die Kirmes gefunden worden.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates stimmen den Ausführungen der Arbeitskreismitglieder ausdrücklich zu und sprechen sich einstimmig für die Umsetzung des v. g. Vorschlages aus. Somit findet die Kirmes 2023 im Oberdorf statt.

Mitteilungen und Anfragen

Der Ortsbürgermeister informiert

• über die Erstellung des Dorferneuerungskonzeptes (DEK). Das DEK wird derzeit durch das beauftragte Büro erstellt und soll dem Rat im Juni vorgestellt werden. In einer Ratssitzung am 07.09.2023 soll die entsprechende Beschlussfassung erfolgen. Eine Vorstellung des DEK-Entwurfs für die Bürgerinnen und Bürger könnte an Kirmes-Montag im Pfarrheim erfolgen.

• über den Sachstand der Kaufverhandlungen bzgl. Pfarrheim und Pfarrhaus. Alle erforderlichen Beschlüsse sind gefasst. Derzeit liegt das Kaufgesuch der Ortsgemeinde beim Bistum Limburg. Die erforderlichen „Gremienläufe“ sollen im Juni abgeschlossen sein.

• über eine beabsichtigte Einwohnerversammlung; diese soll am Donnerstag, 5. Oktober 2023, um 19 Uhr, im Pfarrheim stattfinden.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister