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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 20/2025
Ahrbachgemeinden
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Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus im Auftrag der Ortsgemeinde Boden: Sitzung des Umlegungsausschusses

Bekanntmachung

nach § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353)

Am Montag, den 26. Mai 2025 findet um 18:00 Uhr in der Ahrbachhalle, Schulstraße, 56412 Boden der Anhörungstermin nach § 47 Baugesetzbuch bezüglich des angedachten Baulandumlegungsverfahrens „Mühlweg II“ statt.

Alle betroffenen Eigentümer werden geladen, sowie auch sonstige Rechtsinhaber und Interessierte.

Das angedachte Umlegungsgebiet „Mühlweg II“ ist im nachfolgenden Auszug aus den Geobasisinformationen kenntlich gemacht.

Während dieses Termins wird über das Ziel, den Zweck, den allgemeinen Verfahrensablauf und die Abfindungsgrundsätze einer gesetzlichen Baulandumlegung informiert.

Die Wahrnehmung des vorgenannten Termins erfolgt im eigenen Interesse und auf eigene Kosten.

St. Goarshausen, den 06. Mai 2025
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter

https://www.vg-montabaur.de/leben-erleben/bauen-wohnen/umlegungsverfahren/eingesehen werden.

Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
im Auftrag der Ortsgemeinde Boden

Sitzung des Umlegungsausschusses

Am Montag, den 26. Mai 2025 findet um 17:30 Uhr in der Ahrbachhalle, Schulstraße, 56412 Boden die konstituierende Sitzung des Umlegungsausschusses statt.

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil – 17:30 Uhr

1.

Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Umlegungsausschusses durch die Ortsbürgermeisterin oder ihren Vertreter nach § 30 Gemeindeordnung

II. Nicht öffentlicher Teil

2.

Beratung und Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Umlegungsausschussverordnung (UAVO)

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Wahl der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses nach § 46 Abs. 2 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

I. Öffentlicher Teil – 18:00 Uhr

4.

Anhörung der Eigentümer nach § 47 BauGB

II. Nicht öffentlicher Teil

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Umlegung nach § 47 BauGB

6.

Verschiedenes

St. Goarshausen, den 06. Mai 2025
Im Auftrag
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Abteilungsleitung Bodenmanagement

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.vg-montabaur.de/