Öffentliche Bekanntmachung
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes „Alleestraße“ soll nach § 4 a III BauGB erneut für die Dauer von vier Wochen öffentlich ausgelegt werden.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 05.06.2023 - 07.07.2023 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter folgendem Link eingesehen werden.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Planinhalt:
Durch die Änderung des Bebauungsplanes „Alleestraße“ soll Baurecht für eine Erweiterung des im Plangebiet vorhandenen Lebensmitteldiscounters geschaffen werden.
Außerdem sollen die Regelungen zum generellen Ausschluss von innenstadtrelevantem Handel um ein Handwerkerprivileg ergänzt und der Bereich der Sauertalstraße aus dem Plangebiet „Alleestraße“ in das Plangebiet „Sommerwiese“ verlagert werden.
Im Rahmen der erneuten Offenlage wird für einen Teilbereich eine überbaubare Fläche definiert und generelle Regelungen zum Ausschluss von Fremdwerbung getroffen.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Er umfasst insbesondere die Bauzeilen links und rechts der Alleestraße in dem Teilbereich zwischen dem Kreisel und der Sauertalstraße sowie die Bauzeile westlich der K 82 vom Kreisel bis zum Aubach.
Umweltbezogene Informationen
| 1. | Stellungnahme der SGD Nord, Montabaur, mit Schreiben vom 15.03.2019, |
| 2. | Stellungnahme des LGB, Mainz, mit Schreiben vom 15.03.2019, |
| 3. | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, mit Schreiben vom 08.03.2019, |
| 4. | Stellungnahme der Pledoc, Essen, mit Schreiben vom 14.02.2019, |
| 5. | Stellungnahme der SGD Nord, Koblenz, mit Schreiben vom 20.02.2019, |
| 6. | Stellungnahme des LBM, Diez, mit Schreiben vom 26.02.2019 |