Der Ortsgemeinderat verabschiedete die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorgelegten Fassung. Diese wird in dieser Ausgabe des Amtsblattes gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Baulandumlegung für das Bebauungsplangebiet "Mühlweg II", Wahl des Umlegungsausschusses
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss zur Bildung eines Umlegungsausschusses und wählte folgende Personen zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Ausschuss:
| Mitglied | stellvertretendes Mitglied |
| Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim | M. Sc. Christian Klemm |
| als vorsitzendes Mitglied | als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied |
| Daniela Kunst | Tobias Gutberlet |
| als Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken | als stellvertretendes Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken |
| Jürgen Schlüter | Alessandra Dierkes |
| als Mitglied mit der Befähigung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen | als stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen |
| Markus Hartenfels | Jonas Stamm |
| als Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören | als stellvertretendes Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören |
| Bastian Brosda | Marc Schultheis |
| als Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören | als stellvertretendes Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören |
Einziehungsverfahren gemeindliche Wegeparzelle, Flur 2, Flurstück 1544/9 - Entscheidung über die Einziehung
Der Ortsgemeinderat beschloss die Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzelle Flurstücks-Nr. 1544/9 zu dem Zeitpunkt, wenn die geplante Überarbeitung der beiden Themenwege Ton und die Neuausschilderung in diesem Bereich abgeschlossen ist.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, nach Bestätigung seitens der Tourist-Information der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, dass die Überarbeitung der Wanderwege abgeschlossen sei, die Einziehungsverfügung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur zu veröffentlichen und sodann den Verkauf der Parzelle zu vollziehen.
Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Veräußerung entstehen, übernimmt der Erwerber.
Machbarkeitsstudie für die Zukunftsfähigkeit der Kita Ruppach-Goldhausen
Die Vorsitzende erläuterte die Machbarkeitsstudie, in der drei Varianten geprüft werden sollen:
| 1. | Neubau einer separaten Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen neben dem Haupthaus der bestehenden Kindertagesstätte |
| 2. | Umbau des Pfarrheims in Großholbach zu einer separaten Kindertagesstätte |
| 3. | Umbau oder Abriss und Neubau der Flurstücke 37 und 36/3 (Hauptstraße 66) in Ruppach-Goldhausen zu einer separaten Kindertagesstätte |
Zusätzlich zu diesen Varianten möchten die Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen und Großholbach die Errichtung eines Waldkindergartens prüfen. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Plätze des Waldkindergartens 1:1 auf den Bedarf der regulären Kindergartenplätze angerechnet werden.
Die Einrichtung eines Waldkindergartens wurde im Ortsgemeinderat kontrovers diskutiert. Auch die Variante Großholbach wurde aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes als kritisch angesehen.
Der Ortsgemeinderat nahm die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
Kita Provisorium Kostenentwicklung
Ortsbürgermeisterin König erläuterte die bisherigen Kosten des Umbaus.
Der Ortsgemeinderat stimmte der Kostenerhöhung von ca. 50.000 Euro auf insgesamt 245.000 Euro zu.
Jahresunternehmerleistungen Hochbau
Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, die Jahresunternehmerleistungen im Bereich Hochbau künftig als Rahmenvertrag für die Verbandsgemeinde Montabaur, die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden beschränkt auszuschreiben. Dieses Vorgehen orientiert sich an der bewährten Praxis der Jahresunternehmerleistung im Bereich der Straßenunterhaltung.
Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags entfällt die Notwendigkeit, für jede einzelne Reparatur gesonderte Vergleichsangebote einzuholen. Die Vergabe als Gesamtauftrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet ermöglicht es den beauftragten Unternehmen, wirtschaftliche Preise zu kalkulieren, da eine gesicherte Auftragslage besteht.
Die langfristige Zusammenarbeit führt zudem zu schnelleren Reaktionszeiten, da Einsätze effizienter geplant und durchgeführt werden können. Ein weiterer Vorteil besteht in der Vereinfachung der Kommunikation, da nur mit einem Vertragspartner zusammengearbeitet werden muss, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Die Leistungen sollen auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden, der in einem ersten Schritt folgende Gewerke beinhaltet:
| - | Dachdeckerarbeiten |
| - | Fliesenarbeiten |
| - | Maler-/Putzerarbeiten |
| - | Bodenbelagsarbeiten |
| - | Heizungs-/Sanitärarbeiten |
| - | Elektroarbeiten |
Die Vergabe der Jahresunternehmerleistungen im Hochbau wurde im Rat diskutiert und allgemein als nicht durchführbar angesehen. Gründe für die Ablehnung waren unter anderem die angesetzten Kosten.
Die Ortsgemeinde wird sich nicht an dem Rahmenvertrag beteiligen.