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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 21/2025
Ahrbachgemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 29. April 2025

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden 2025

Der Ortsgemeinderat verabschiedete die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorgelegten Fassung. Diese wird in dieser Ausgabe des Amtsblattes gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Baulandumlegung für das Bebauungsplangebiet "Mühlweg II", Wahl des Umlegungsausschusses

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss zur Bildung eines Umlegungsausschusses und wählte folgende Personen zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Ausschuss:

Einziehungsverfahren gemeindliche Wegeparzelle, Flur 2, Flurstück 1544/9 - Entscheidung über die Einziehung

Der Ortsgemeinderat beschloss die Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzelle Flurstücks-Nr. 1544/9 zu dem Zeitpunkt, wenn die geplante Überarbeitung der beiden Themenwege Ton und die Neuausschilderung in diesem Bereich abgeschlossen ist.

Die Verwaltung erhielt den Auftrag, nach Bestätigung seitens der Tourist-Information der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, dass die Überarbeitung der Wanderwege abgeschlossen sei, die Einziehungsverfügung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur zu veröffentlichen und sodann den Verkauf der Parzelle zu vollziehen.

Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Veräußerung entstehen, übernimmt der Erwerber.

Machbarkeitsstudie für die Zukunftsfähigkeit der Kita Ruppach-Goldhausen

Die Vorsitzende erläuterte die Machbarkeitsstudie, in der drei Varianten geprüft werden sollen:

1.

Neubau einer separaten Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen neben dem Haupthaus der bestehenden Kindertagesstätte

2.

Umbau des Pfarrheims in Großholbach zu einer separaten Kindertagesstätte

3.

Umbau oder Abriss und Neubau der Flurstücke 37 und 36/3 (Hauptstraße 66) in Ruppach-Goldhausen zu einer separaten Kindertagesstätte

Zusätzlich zu diesen Varianten möchten die Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen und Großholbach die Errichtung eines Waldkindergartens prüfen. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Plätze des Waldkindergartens 1:1 auf den Bedarf der regulären Kindergartenplätze angerechnet werden.

Die Einrichtung eines Waldkindergartens wurde im Ortsgemeinderat kontrovers diskutiert. Auch die Variante Großholbach wurde aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes als kritisch angesehen.

Der Ortsgemeinderat nahm die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.

Kita Provisorium Kostenentwicklung

Ortsbürgermeisterin König erläuterte die bisherigen Kosten des Umbaus.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Kostenerhöhung von ca. 50.000 Euro auf insgesamt 245.000 Euro zu.

Jahresunternehmerleistungen Hochbau

Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, die Jahresunternehmerleistungen im Bereich Hochbau künftig als Rahmenvertrag für die Verbandsgemeinde Montabaur, die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden beschränkt auszuschreiben. Dieses Vorgehen orientiert sich an der bewährten Praxis der Jahresunternehmerleistung im Bereich der Straßenunterhaltung.

Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags entfällt die Notwendigkeit, für jede einzelne Reparatur gesonderte Vergleichsangebote einzuholen. Die Vergabe als Gesamtauftrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet ermöglicht es den beauftragten Unternehmen, wirtschaftliche Preise zu kalkulieren, da eine gesicherte Auftragslage besteht.

Die langfristige Zusammenarbeit führt zudem zu schnelleren Reaktionszeiten, da Einsätze effizienter geplant und durchgeführt werden können. Ein weiterer Vorteil besteht in der Vereinfachung der Kommunikation, da nur mit einem Vertragspartner zusammengearbeitet werden muss, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

Die Leistungen sollen auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden, der in einem ersten Schritt folgende Gewerke beinhaltet:

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Dachdeckerarbeiten

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Fliesenarbeiten

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Maler-/Putzerarbeiten

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Bodenbelagsarbeiten

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Heizungs-/Sanitärarbeiten

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Elektroarbeiten

Die Vergabe der Jahresunternehmerleistungen im Hochbau wurde im Rat diskutiert und allgemein als nicht durchführbar angesehen. Gründe für die Ablehnung waren unter anderem die angesetzten Kosten.

Die Ortsgemeinde wird sich nicht an dem Rahmenvertrag beteiligen.