Der Ortsgemeinderat hat in seiner Ratssitzung am 23. Mai 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Neue Mitte Gackenbach - Bauabschnitt 2 - Neubau eines Gemeindehauses
Die Ortsgemeinde Gackenbach hat von der Kirchengemeinde das Pfarrhaus und das Pfarrheim angekauft. In einem ersten Schritt (Bauabschnitt 1) wird noch in diesem Jahr – unmittelbar nach der Kirmes – das alte Pfarrhaus abgerissen und der dort freiwerdende Platz hergestellt.
Im zweiten Bauabschnitt ist der Umbau des Pfarrheims zum Dorfgemeinschaftshaus sowie des „Pfarrsälchens“ zum Jugendraum geplant. Weiterhin werden in einem Erweiterungsbau, angrenzend an den neuen Jugendraum, die Räumlichkeiten des Gemeinderates und des Bürgermeisters Platz finden. Das ehemalige Pfarrheim soll zudem durch den Anbau eines Stuhl- u. Getränkelagers sowie eine Terrassenüberdachung erweitert werden.
Der Ortsgemeinderat hat nunmehr beschlossen, den Bauantrag gemäß der vorgestellten Planung der Architekten einzureichen.
Neue Mitte Gackenbach - Ausschreibung der Planungsleistung - Leistungsphasen 5 - 9
Der Ortsgemeinderat hat darüber hinaus beschlossen, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 - 9 für die „Neue Mitte“ Gackenbach an einen externen Planer zu vergeben und nicht von der Verbandsgemeindeverwaltung ausführen zu lassen. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt einen Unterschwellenwettbewerb in Form eines Preis-/ Leistungswettbewerbs durchzuführen.
Bebauungsplan "Am Friedhof", Durchführung ergänzendes Verfahren i. S. d. § 215 a Abs. 2, 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Leipzig zur Vorschrift des § 13b BauGB, auf dessen Grundlage der Bebauungsplan „Am Friedhof“ ursprünglich aufgestellt worden war, sowie die begründete, formelle Rüge dieses Bebauungsplans i. S. d. § 215 BauGB hatte der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 11.01.2024 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren nach § 215a Abs. 2, 3 BauGB i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB mit vollwertiger Umweltprüfung, Umweltbericht sowie Eingriffsausgleich durchzuführen. Seitens der Ortsgemeinde Gackenbach wurde die Ingenieurgesellschaft mbH Artec, die bereits den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB erstellt hatte, beauftragt, die Unterlagen für das ergänzende Verfahren zu erstellen.
| Nunmehr konnten folgende Beschlüsse gefasst werden: | |
| 1. | Abwägungsbeschluss |
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| Der Ortsgemeinderat Gackenbach stimmt den in der Abwägungstabelle aufgeführten Beschlussvorschlägen vollinhaltlich zu. Darüber hinaus bestätigt der Rat ausdrücklich die Abwägungsentscheidungen aus dem vorangegangenen Verfahren unter Berücksichtigung der heutigen Sach- und Rechtslage. Alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden ausdrücklich Gegenstand des Satzungsbeschlusses. |
| 2. | Satzungsbeschluss |
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| Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Friedhof“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
Beratung und Beschlussfassung über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen sowie Kostenerstattungsbeträgen im Neubaugebiet "Am Friedhof" in der Ortsgemeinde Gackenbach, bestehend aus der Erschließungsanlage Flur 1, Flurstück 187/22
Die Erschließung von öffentlichen Verkehrsanlagen ist Aufgabe der Ortsgemeinde. Maßgebende Rechtsgrundlagen für die erstmalige Herstellung sind die §§ 123 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Gemeindliche Erschließungsanlagen sind insbesondere die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, die in der Regel aus Fahrbahn, Bürgersteig, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung bestehen.
Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a bis c BauGB werden für Eingriffe in Natur und Landschaft aufgrund öffentlicher Bautätigkeit (Straßen- und Wegebau) und privater Bautätigkeit (Wohn- und Gewerbebauten) erhoben. Die Ortsgemeinde Gackenbach erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Durchführung von zugeordneten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) für das Neubaugebiet „Am Friedhof“ einen Kostenerstattungsbetrag.
Als Regelfall der Refinanzierung gemeindlicher Erschließungsanlagen und gemeindlicher Kostenerstattungsflächen und -maßnahmen nach den Vorschriften des BauGB hat der Gesetzgeber die Beitragserhebung mittels Bescheids vorgesehen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz können jedoch auch vertragliche Vereinbarungen über die Entgeltspflicht getroffen werden (sogenannte Ablöseverträge). Der Rat fasste u. a. folgenden Beschluss:
Die Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB sowie die Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a bis c BauGB für das Neubaugebiet „Am Friedhof“ in der Ortsgemeinde Gackenbach werden vor Entstehung der endgültigen sachlichen Beitragspflicht abgelöst.
Einleitung eines weiteren Bewerbungsverfahrens für den Verkauf von Baugrundstücken im neuen Baugebiet "Am Friedhof"
Nachdem der Satzungsbeschluss zum B-Plan „Am Friedhof“ gefasst ist, kann die Ortsgemeinde nun in den Verkauf von Baugrundstücken eintreten. Die bisherigen 15 Grundstücksinteressenten erhalten umgehend nach der Sitzung eine entsprechende Mitteilung mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 14.06.2024, ob sie am Kauf eines Baugrundstückes interessiert sind, damit anschließend mit der Vorbereitung der Grundstückskaufverträge begonnen werden kann.
In 2023 hat der Rat den Beschluss gefasst, zunächst 16 Baugrundstücke zu veräußern. Sollten – nach der Rückmeldung der bisherigen Interessenten – weniger als 15 Baugrundstücke veräußert werden, so ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister, noch in 2024 ein weiteres Bewerbungsverfahren einzuleiten.
Jahresunternehmerleistungen Straßenbeleuchtung, Vertragsverlängerung mit Preisanpassung
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Rahmenvertrag „Jahresunternehmerleistungen Straßenbeleuchtung" mit der Firma Christian Elbert und Sohn GmbH aus Zimmerschied mit einer Erhöhung um 5,85 % auf Basis des Angebotes vom 28.01.2024 für die Dauer von einem Jahr (Zeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2025) zu verlängern.
Jahresunternehmerleistung Straßenbau, Vertragsverlängerung mit Preisanpassung
Drucksache-Nr.: 009/05Gac/2024
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Rahmenvertrag „Jahresunternehmerleistung Straßenunterhaltung“ mit der Firma Schoenauer Straßen und Tiefbau GmbH aus Weltersburg mit einer Erhöhung von 8,0 % auf alle Positionen (inkl. der bereits im letzten Jahr erhöhten Asphaltpositionen) um ein Jahr bis zum 31.03.2025 zu verlängern.
Einleitung des Vergabeverfahrens Rahmenvertrag Baumpflege
Der Ortgemeinderat Gackenbach beschließt, an dem Vergabeverfahren zum Rahmenvertrag über die Ausführung von Baumpflegearbeiten in der VG Montabaur teilzunehmen und bevollmächtigt den Ortsbürgermeister mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.
Rahmenvereinbarung Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Gackenbach - Ausschreibung und Vergabe
| 1. | Der Ortsgemeinderat Gackenbach beschließt, dass der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Gackenbach öffentlich ausgeschrieben wird. |
| 2. | Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. |
| 3. | Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der auf die Vergabe nachfolgenden Sitzung mitgeteilt. |
Gewährung einer Zuwendung an den Westerwaldverein Buchfinkenland anlässlich seines 40-jährigen Bestehens
Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Westerwaldverein – Zweigverein Buchfinkenland anlässlich seines 40-jährigen Bestehens eine Zuwendung in Höhe von 200 € zukommen zu lassen.
Mitteilungen und Anfragen
Der Ortsbürgermeister informiert
| • | über eine Anfrage der Kirmesjugend, eine Live-Band für den Kirmessamstag, 24.08.2024, zu engagieren. Der Ortsgemeinderat spricht sich für die Unterstützung des Projekts aus. |
| • | über die Bestellung von LED-Leuchten der neuesten Generation für das Baugebiet „Am Friedhof“. |
| • | die Planungen für die Beetbepflanzung im neuen Baugebiet „Am Friedhof“. |
| • | die Gewährung einer Zuwendung aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (klimaangepasstes Waldmanagement). |
| • | über noch erforderliche Vermessungsleistungen im Baugebiet „Am Friedhof“ zur Wiederherstellung von Grenzpunkten im Vorfeld des Verkaufs der Baugrundstücke. |