Abbildung 1
Abbildung 2
hier: Durchführung einer (dritten) erneuten Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.04.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ober dem Beulköpfchen“ gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen.
Zusätzlich zur erneuten Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen durch öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 2.1 – Planen und Bauen – zugänglich gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober dem Beulköpfchen“ wird im Regelverfahren durchgeführt.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung
Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Entwicklung eines Gewerbegebietes mit einer Größe von rund 6 ha im Gemarkungsteil „Ober dem Beulköpfchen“.
Bedingt durch die aktuelle wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Situation wird die Ausweisung von Gewerbegebieten zu einer zentralen Aufgabe der Daseinsvorsorge auf örtlicher Ebene. Den Kommunen fällt eine Schlüsselstellung bezüglich der Sicherung und Verbesserung der Versorgung mit wohnungsnahen Arbeitsplätzen zu.
Die Stadt Montabaur plant daher auf der Basis des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes nördlich der Bundesautobahn Nr. 3. Die vorgesehene Bebauung soll sowohl der Weiterentwicklung der bereits im angrenzenden Plangebiet „Alter Galgen“ vorhandenen gewerblichen Bauflächen als auch der Neuansiedelung von Gewerbebetrieben dienen.
Aufgrund von Änderungen an den Planunterlagen wurde in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 der Bebauungsplan „Ober dem Beulköpfchen“ in der Fassung Februar 2024 erneut offengelegt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden weitere Anregungen vorgetragen, die nach der gerechten Abwägung untereinander und gegeneinander wiederum eine erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes notwendig machen.
| Im Einzelnen erfolgten folgende Anpassungen: | |
| • | Änderung der Planzeichnung (es wird auf die detaillierten Ausführungen in der Begründung, Stand: 28.02.2026, Ziffer 1.1 verwiesen) |
| • | Änderungen der Textfestsetzungen und Fortschreibung der Planbegründung (auch hier wird auf die detaillierten Ausführungen in der Begründung, Stand: 28.02.2026, Ziffer 1.1 verwiesen) |
| Wesentliche Änderungen: | |
| - | Überarbeitung / Fortschreibung Fachbeitrag Artenschutz, insb. in Bezug auf die Themenbereiche Wildkatze und Mäusebussard |
| - | Überarbeitung Fachbeitrag Naturschutz |
| - | Überarbeitung Textfestsetzungen (Bezugspunkte Höhenfestsetzung Werbeanlagen, Standort Versorgungsanlagen, Ergänzung Vermeidungsmaßnahme V3, Überarbeitung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Aufnahme von Festsetzungen nach Durchführung einer Wasserhaushaltsbilanz) |
| - | Überarbeitung Begründung inkl. Umweltbericht |
Die gegenüber der Fassung der Beteiligung vom Februar 2024 in den textlichen Unterlagen vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sind in den Planunterlagen durch blaue Schrift kenntlich gemacht.
Das Plangebiet (Geltungsbereich A) befindet sich nördlich der Autobahn A3, westlich angrenzend an das bereits vorhandene Gewerbe- und Industriegebiet
| „Alter Galgen“ und wird wie folgt begrenzt (siehe nachfolgende Abbildung 1): | |
| • | Im Norden durch die Parzellen 36/1, 40 sowie 43, Flur 22 |
| • | Im Osten durch die „Staudter Straße“ (Wegeparzellen 6010/3 und 6034) |
| • | Im Süden durch die Anhöhe „Beulköpfchen“ |
| • | Im Westen durch die Wegeparzelle 33, Flur 22, Gemarkung Eschelbach |
| Geltungsbereich B | |
| • | Nordwestlich des Geltungsbereiches A befinden sich Ausgleichsmaßnahmen im städtischen Wald, die als Geltungsbereich B (Teilfläche der Parzelle 2604/1, Flur 33, Gemarkung Eschelbach, Stadt Montabaur) festgesetzt sind (siehe Abbildung 1). |
| Geltungsbereiche C und D | |
| • | Südöstlich von Montabaur, im Ortsteil Wirzenborn werden Ersatzmaßnahmen im Geltungsbereich C.1 bis C.3 und Geltungsbereich D festgesetzt. |
Der Geltungsbereich C ist aufgeteilt in drei einzelne Geltungsbereiche und umfasst folgende, in der nachfolgenden Abbildung 2 gekennzeichnete Parzellen bzw. deren Teilflächen: Gemarkung Wirzenborn, Flur 9, Parzelle 450/1 tlw., 466/1 tlw., 488/1 und 498/1. Der Geltungsbereich D umfasst Teile der Parzelle 851, Gemarkung Wirzenborn, Flur 9.
Eine Übersicht der Lage der Geltungsbereiche kann den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.
Erneute Veröffentlichung der Planunterlagen:
| Die nachfolgenden Planunterlagen | |
| • | Planzeichnung |
| • | Textliche Festsetzungen |
| • | Begründung |
| • | Umweltbericht |
| • | Fachbeitrag Naturschutz – Textteil und Bestandskarte |
| • | Fachbeitrag Artenschutz |
| • | Anlagen zum Fachbeitrag Artenschutz – Avifaunagutachten, Bestandskarte Wildkatze, Wildkatzenuntersuchung |
| • | Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung |
| • | Wasserhaushaltsbilanz |
| • | Übersichtspläne Geltungsbereiche A und B, C und D sowie A-D |
sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ werden gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom
01.06.2026
bis
05.07.2026 (einschließlich),
im Internet unter www.vg-montabaur.de veröffentlicht (www.vg-montabaur.de > Rubrik Leben & Erleben > Bauen & Wohnen > Laufende Bauleitplanverfahren > Bebauungspläne der Stadt Montabaur > Bebauungsplan „Ober dem Beulköpfchen“).
Darüber hinaus werden die geänderten Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
| montags, dienstags und mittwochs | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).
Gerne bieten wir Ihnen an, im Vorfeld einen Termin mit der für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiterin des Sachgebiets 2.1, Planen und Bauen, zu vereinbaren
(mboeckling@montabaur.de; Tel-Nr. 02602/126-173).
Im Sinne des § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB können Stellungnahmen nur in Bezug auf die in den Planunterlagen gekennzeichneten Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden.
Eine entsprechende Kennzeichnung der Änderungen erfolgt in den Planunterlagen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB sind verfügbar:
| Art der Umweltinformation / Schutzgut | Quelle |
| 1. Begründung und Umweltbericht (Stand Februar 2026) mit Beschreibung und Bewertung erheblicher Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter - Mensch / menschliche Gesundheit - Tiere und Pflanzen - Fläche und Boden - Wasser - Klima / Luft - Landschaftsbild - Kultur- und Sachgüter, mit Aussagen zum prognostizierten Zustand bei Nichtdurchführung / bei Durchführung der Planung sowie Aussagen zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich sowie Planungsalternativen, außerdem Aussagen zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen | Planungsunterlagen Planeo Ingenieure GmbH - Begründung Schmidt Freiraumplanung - Umweltbericht |
| 2. Fachbeitrag Naturschutz (Stand Februar 2026) - Einleitung mit Aufgabenstellung und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - Planungsgrundlagen - Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft - Landespflegerische Anforderungen an den Bebauungsplan - Beschreibung des geplanten Vorhabens/ der absehbaren Nutzung und der davon ausgehenden Wirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vermeidung/ Minderung von Eingriffen im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs - Ermittlung der Eingriffswirkungen und Beschreibung der landespflegerischen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen - Zuordnungsfestsetzung - Pflanzenvorschlagsliste - Ergebnisse der Vegetationsaufnahmen mit Bewertung - Bestandskarte allgemein | Planungsunterlagen Planeo Ingenieure GmbH BRNL Schmidt Freiraumplanung |
| 3. Fachbeitrag Artenschutz – Prüfung der Betroffenheit besonders geschützter Arten gemäß § 44 BNatSchG (Stand Januar 2026) - Veranlassung und Prüfinhalte - Rechtliche Grundlagen - Baubeschreibung und Wirkfaktoren des Vorhabens - Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) - Bestandsdarstellung und Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten – insbesondere Vogelarten, Fledermäuse und Wildkatze - Fazit - Ergebnisse der Relevanzprüfung - Bestandskarte Wildkatze | Planungsunterlagen Planeo Ingenieure GmbH BRNL |
| 4. Avifaunagutachten zum FB Artenschutz (Stand Januar 2023) - Anlass und Zielsetzung - Methode - Ergebnisse (Artenliste, Gefährdung, Status) - Relevanz der EU-Vogelschutzrichtlinie - Hinweise zur Eingriffserheblichkeit für die Avifauna (Vorbelastungen, Projekt-wirkungen, Maßnahmenbedarf) - Gesamtartenliste mit Statusangabe - Bestandskarte Avifauna | Planungsunterlagen Planeo Ingenieure GmbH BRNL |
| 5. Wildkatzenuntersuchung Kombiniertes Nachweisverfahren zur Erfassung der Wildkatze: Lockstöcke und Wildkameras (Stand Mai 2025) - Biologie und Lebensweise der Wildkatze - Beschreibung des Untersuchungs-gebietes - Methodik des Wildkatzennachweises - Ergebnisse - Fazit und artenschutzrechtliche Relevanz | Planungsunterlagen BNL.baubkus, Arnshöfen |
| 6. Schalltechnisches Gutachten – Gewerbelärm (Stand Februar 2022) - Aufgabenstellung - Grundlagen - Anforderungen - Berechnungsgrundlagen - Beurteilungsgrundlagen - Kontingentierung - Berechnung der Emissionskontingente - Berechnung und Bewertung der Immissionskontingente - Festsetzungsempfehlungen - Lärmimmissionen innerhalb der kontingentierten Fläche - Zusammenfassung | Planungsunterlagen Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, Boppard |
| 7. Wasserhaushaltsbilanz - Veranlassung/Erforderlichkeit der Planung - Räumlicher Geltungsbereich - Zielsetzung und Grundlagen - Berechnung / Darstellung der Ergebnisse - Maßnahmen zur Verbesserung - Fazit | Planungsunterlagen Planeo Ingenieure GmbH |
| 8. Wasserwirtschaft, Abwasserbeseitigung, Löschwasser, Starkregenereignisse, Wasserschutzgebiete | Stellungnahmen - SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, vom 06.03.2017, 04.10.2021, 21.03.2023, 24.04.2024 – Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung/ -behandlung, Wasserschutzgebiete, Fließgewässer, Altlasten, Starkregengefährdung - Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 18.10.2021, 04.04.2023 – Altlasten, Trennsystem, Löschwasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Starkregen - Schreiben aus der Öffentlichkeit vom 26.03.2023 und 30.03.2023 |
| 9. Bergbau und Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralische Rohstoffe | Stellungnahmen - Landesamt für Geologie und Bergbau vom 31.01.2017 – Bergbauliche Aktivitäten im Bereich des Plangebietes und der Ersatzflächen |
| 10. Arten- und Naturschutz | Stellungnahmen - Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 08.02.2017, 18.10.2021, 04.04.2023, 29.04.2024 – Natur- und Artenschutz, Ausgleichs- und sonstige Maßnahmen, Landschaftsschutz - Naturschutzinitiative vom 15.10.2021, 30./31.03.2023, 04.04.2024 – Flächeninanspruchnahme, schutzwürdige Biotopkomplexe/ Verbund, Wildkatze, Fledermäuse, Avifauna, nicht ausreichende Kompensation, Landschaftsbild - - Schreiben aus der Öffentlichkeit vom 30.03.2023 – Flächenversiegelung, Verlust von Fauna und Flora, Verkehrs-, Licht- und Lärmimmissionen, Schutzgut Mensch und Gesundheit, Klimaschutz – und 26.03.2023 – Wasserführung – - Ortsbeirat Eschelbach, Sitzungsniederschrift vom 29.04.2024 – Flächeninanspruchnahme, schutzwürdige Biotopkomplexenicht ausreichende Kompensation, Landschaftsbild |
| 11. Immissionsschutz (Gewerbelärmimmissionen) | Stellungnahmen - SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, vom 13.09.2021- Immissionsschutz der landwirtschaftlichen Bebauung, Gewerbelärm |
| 12. Verkehr | Stellungnahmen - LBM Diez vom 31.01.2017, 30.09.2021, 06.03.2023, 20.03.2024 – straßenrechtliche Belange - VG Wirges vom 10.02.2017 – Zunahme der Verkehrsbelastung für die OG Staudt |
| 13. Forstwirtschaft | Stellungnahmen - Forstamt vom 16.01.2017, 08.11.2021, 07.04.2023, 23.03.2024 – forstrechtliche Belange, Baum-fallgrenze, Waldbrandgefahr, Haftungsausschluss |
| 14. Landwirtschaft | Stellungnahmen - Landwirtschaftskammer vom 08.02.2017, 04.10.2021, 21.03.2023, 03.04.2024 – Belange der Landwirtschaft, der drei angrenzenden Aussiedlerhöfe und verkehrliche Erschließung - Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 27.01.2017, 06.10.2021, 28.03.2023, 10.04.2024 – Belange der Flurbereinigung, der Agrar- und Siedlungsstruktur, Ersatzmaßnahmen, Abstimmung mit den Landwirten - Schreiben aus der Öffentlichkeit vom 06.01.2017, 10.01.2017 bzw. 21.02.2020, 05.10.2021, 26.03.2023 – verkehrliche Erreichbarkeit |
In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.
Hinweise:
| • | Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. |
| • | Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungsnahmen elektronisch abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB können bei Bedarf Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax an Fax-Nr. 02602/126-297 oder E-Mail an bauleitplanung@montabaur.de). |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
• | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB). |