hier: Durchführung einer erneuten (verkürzten) Veröffentlichung gem. § 13 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1, 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Koblenzer Straße“ gemäß §§ 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen.
Zudem hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.04.2026 beschlossen, gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme aufgrund der „kleineren“ Änderungen angemessen auf 2 Wochen zu verkürzen.
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan „Auf dem oberen und unteren Wassergraben“ stammt aus dem Jahre 1952. Größtenteils fehlen die zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung notwendigen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen – Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, zulässige Gebäudehöhen, Anzahl der statthaften Wohneinheiten pro Gebäude usw. -, weshalb die ursprüngliche Satzung aufgehoben und durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt werden soll. Gleichzeitig wurde das Plangebiet etwas erweitert, um den Bereich zwischen der Koblenzer-, der Jahn- und der Hunsrückstraße einheitlich und aufeinander abgestimmt überplanen zu können.
Im Überblick handelt es sich um nachfolgende Anpassungen, die für die erneute Veröffentlichung an den Planunterlagen vorgenommen wurden:
| • | Die Überschrift zu den Textfestsetzungen (Anlage II) und zu der Begründung (Anlage III) | |
| wurde überarbeitet | |
| • | Überarbeitung der Textfestsetzungen: | |
| - | Die Ziffer 1.2 wurde angepasst, da hier vorher fälschlicherweise von einem „MI 5“ gesprochen wurde. Es gibt jedoch nur 3 Teilbereiche (MI 1 – 3). |
| - | Die Ziffer 2.5 wurde überarbeitet. |
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| • Es gibt eine neue Regelung zur Bestimmung des unteren Bezugspunktes. |
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| Es wurden nun NHN-Höhen (Kanaldeckelhöhen) herangezogen, statt auf den tiefsten Punkt des natürlichen Geländes - Schnittpunkt Außenwand – Urgelände abzustellen. |
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| • Zudem wurde eine Regelung zur Bestimmung des oberen Bezugspunktes mit aufgenommen (für Gebäude mit First bzw. für Flachdächer bzw. für technische Aufbauten/Anlagen). |
| - | Die Ziffer 2.6 wurde überarbeitet. Hier wurde vorher fälschlicherweise von einem „WA 7“ gesprochen. Der entsprechende Teil wurde daher aus der Ziffer 2.6 entfernt. |
| - | Durch die Ziffer 2.7.3 wurde eine Überschreitungsmöglichkeit der festgesetzten Gebäudehöhen durch technische Aufbauten und Anlagen mit aufgenommen. |
| - | Überarbeitung der Hinweise (siehe unter VII. Hinweise Nr. 2 und Nr. 3) + Aufnahme neuer Hinweise (siehe unter VII. Hinweise Nr. 4, 5 und 6) |
| • | Aufgrund der oben aufgeführten Anpassungen der Textfestsetzungen erfolgte ebenfalls eine Anpassung der Begründung (siehe Seite 11 u. 12 ⇒ rot markiert). | |
| • | Anpassung der Planzeichnung: Es wurden NHN-Höhen aufgenommen + für den Bereich der Grundstücke in der Barbara-Straße 10 bis 16 wurden nun 3 m zur Verkehrsfläche vermaßt (vorher waren fälschlicherweise 5 m eingetragen) | |
Es wurde bestimmt, dass bei der erneuten Veröffentlichung lediglich Stellungnahmen zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können (gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Änderungen zur Fassung der vorherigen Veröffentlichung sind in den Planunterlagen in roter Farbe hervorgehoben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird grob durch die Kreisstraße K 168 (Koblenzer Straße) im Süden, die Jahnstraße/Parkanlage Quendelberg im Norden und die Barbara-/Hunsrückstraße im Westen begrenzt. Damit wird die gesamte Zone zwischen den bereits vorhandenen qualifizierten Bebauungsplänen „Hunsrückstraße“, „Jahnstraße“ und „Fritz-Bluhm-Straße“ und der Koblenzer Straße lückenlos überplant und geordnet, so dass auch keine unverplanten Innenbereichsflächen verbleiben. Ergänzend wurde ein kleineres Teilgebiet südlich der Koblenzer Straße – Fläche zwischen dem Bereich am Alten Sportplatz und dem Quartier Süd mit u.a. zwei Tankstellen – in die Planzeichnung übernommen und als Mischgebiet ausgewiesen.
Der Geltungsbereich umfasst letztendlich Grundstücke in der Flur 1, 5, 6, 26 und 54 der Gemarkung Montabaur, die in dem beigefügten Abdruck der Planzeichnung ersichtlich sind.
Erneute (verkürzte) Veröffentlichung der Planunterlagen:
Die Planunterlagen (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung), die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit
vom 01.06.2026
bis
17.06.2026 (einschließlich)
(freiwillige Verlängerung der Frist aufgrund des Feiertages)
im Internet unter www.vg-montabaur.de erneut veröffentlicht (www.vg-montabaur.de > Rubrik Leben & Erleben > Bauen & Wohnen > Laufende Bauleitplanverfahren > Bebauungspläne der Stadt Montabaur > Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Koblenzer Straße“ und Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem oberen und unteren Wassergraben“ der Stadt Montabaur).
Darüber hinaus werden die Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
| montags, dienstags und mittwochs | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).
Gerne bieten wir Ihnen an, im Vorfeld einen Termin mit dem für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiter des Sachgebiets 2.1, Planen und Bauen, zu vereinbaren (E-Mail: njoesch@montabaur.de; Tel-Nr. 02602/126-192).
Die Bekanntmachung von verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen ist im vorliegenden vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.
In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.
Hinweise:
| • | Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass in diesem vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Es wird auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB hingewiesen. |
| • | Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. |
| • | Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungsnahmen elektronisch abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 und 4 BauGB können bei Bedarf Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax an Fax-Nr. 02602/126-297 oder E-Mail an bauleitplanung@montabaur.de). |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
| • | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB). |