hier: Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Prüfungsmitteilungen gemäß § 110 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hat aufgrund § 110 Abs. 5 GemO in Verbindung mit § 111 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Montabaur geprüft. Die stichprobenartige Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2023.
Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 gemäß § 33 Abs. 1 GemO über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Die Prüfungsmitteilungen sowie die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung werden in der Zeit vom
09.06.2025 – 17.06.2025 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Personalservice, Zimmer 229, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt (Terminvereinbarung mit Herrn Roland Zöller, Telefon: 02602/126-334, E-Mail: RZoeller@Montabaur.de).