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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 23/2026
Montabaur
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Unbeaufsichtigte freilaufende Hunde am Sportplatz

Von einem Jogger wurden mir drei freilaufende Hunde, ohne Hundehalter, im Bereich des Sportplatzes gemeldet, von denen einer aus einer Kampfhundrasse sein könnte. Zudem befinden sich Wohngebiet, Spielplätze und Wald in direkter Nachbarschaft. Ich werde nicht abwarten bis etwas passiert und toleriere es daher nicht, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Daher meine Bitte, dem Ordnungsamt oder mir solche Vorkommnisse zu melden und möglichst mit Fotos zu dokumentieren, damit man die Hunde einem Halter oder Halterin zuordnen kann. In jüngster Vergangenheit gab das Ordnungsamt immer wieder Hinweise an die Hundehalter, wie man sich innerhalb und außerhalb von Ortschaften zu verhalten hat. Dies ist in unserer Verbandsgemeinde eindeutig, verständlich und einfach umsetzbar, geregelt. Hunde darüber hinaus unbeaufsichtigt laufen zu lassen, verstößt generell gegen die Aufsichtspflicht. Für rechtliche und finanzielle Konsequenzen haftet der Besitzer. Sollten sich solche Fälle wiederholen, muss man nicht nur mit Auflagen rechnen, sondern auch sich bewusst sein, dass man bei Nichtbeachtung von Auflagen als ungeeigneter Hundehalter eingestuft werden kann und die Hunde einem entzogen werden.

Jörg Mattern, Ortsvorsteher und Hundehalter