Ausbau der Baumbacher Straße in Montabaur-Elgendorf - Einleitung des Vergabeverfahrens der Ingenieurleistungen
Die im Stadtteil Montabaur-Elgendorf gelegene Baumbacher Straße (K126) soll vom Beginn an der Einmündung Dernbacher Straße bis zum Ortsausgang Richtung Ransbach-Baumbach zusammen mit dem Landesbetrieb Mobilität auf einer Länge von 1.250 m ausgebaut werden. Die Stadt Montabaur trägt gemäß Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz die Baulast für die Gehwege, Plätze und Parkplätze einschließlich Beleuchtung. Die Beauftragung beinhaltet die Prüfung, ob die Bushaltestelle verlegt werden kann.
Der Stadtrat und der Bauausschuss beschlossen, das Vergabeverfahren zur Vergabe der Ingenieurleistungen einzuleiten. Die Stadtbürgermeisterin wurde ermächtigt, den Auftrag der Ingenieurleistungen der Bieterin mit dem gesamtwirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Parkplatzgestaltung für die Kita St. Martin von der Elgendorfer Straße und Martin-Luther-Straße aus
Durch die Erweiterung des Anbaus der Kita St. Martin werden Parkplätze für die Mitarbeitenden der Kita sowie die Eltern benötigt.
Am Grundstück von der Elgendorfer Straße soll die erste Fläche für 34 Parkplätze errichtet werden. Nach dem Roden der Sträucher im Oktober können anschließend direkt die Tiefbauarbeiten ausgeführt werden. Somit können diese Parkplätze auch bereits während der Ausführungszeit der Anbaumaßnahme der Kita St. Martin genutzt werden, da die Zuwegung der Martin-Luther-Straße in dieser Zeit nicht möglich sein wird. Die Parkplätze vor der Kita St. Martin können direkt im Anschluss an die Baumaßnahme zusammen mit den restlichen Arbeiten an der Außenanlage ausgeführt werden.
Der Stadtrat und der Bauausschuss beschlossen, die Ausführung der beiden Stellplatzerweiterungen gemäß dem vorgesehenen Planungsvorschlag.
Kunst am Bau - Kita St. Martin
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland informierte, dass im Rahmen der Ausschreibung „Kunst am Bau“ für die Erweiterung der Kita St. Martin das Preisgericht sich mehrheitlich für den Entwurf der Künstlerin Jutta Faßhauer-Jung aus Stockum-Püschen entschieden hatte. Aus den Stämmen der für die Kita-Erweiterung gefällten Bäume soll ein ausgehöhltes Kanu mit zwei dünneren Paddeln sowie Bären entstehen. Unter der Überschrift „Bären sind auf großer Fahrt“ sollen die Kita-Kinder im geschützten Raum mit den Bären erfahren, die Natur zu erleben und gemeinsam Spaß zu haben. Ein Sonnenschutz sei ebenfalls vorgesehen.
Der Stadtrat und der Bauausschuss nahmen das vorgestellte „Kunst am Bau-Konzept“ von der Künstlerin Jutta Faßhauer-Jung zustimmend zur Kenntnis.
Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I“
Der Stadtrat und der Bauausschuss stimmten dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Altstadt I einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu und beschlossen die Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I“ als Satzung.
VII. Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld“
Der Stadtrat und der Bauausschuss stimmten den in der Abwägungstabelle aufgeführten Beschlussvorschlägen vollinhaltlich zu.
Der Stadtrat und der Bauausschuss stimmten außerdem dem Entwurf zur VII. Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu und beschlossen die VII Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld“ als Satzung.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober dem Beulköpfchen“
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland berichtete, dass im Rahmen der Offenlage noch einige naturschutzrechtliche Regelungen nachgebessert werden sollen. Dies führe zu einigen Änderungen in den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ober dem Beulköpfchen“ sei für den Herbst geplant.
I. Änderung des Bebauungsplanes „Martin-Luther-Straße“
Der Stadtrat und der Bauausschuss nahmen Kenntnis von den eingegangenen Anregungen und stimmten den Abwägungsvorschlägen zu.
Der Stadtrat und der Bauausschuss stimmten dem Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes „Martin-Luther-Straße“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu und beschlossen den Bebauungsplan für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zur veröffentlichen und Stellungnahmen einzuholen. Zusätzlich wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
I. Änderung des Bebauungsplanes „Friedensstraße“
Der Stadtrat und der Bauausschuss nahmen Kenntnis von den eingegangenen Anregungen und stimmten den Abwägungsvorschlägen zu.
Der Stadtrat und der Bauausschuss stimmten außerdem dem Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes „Friedensstraße“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu und beschlossen, den Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und Stellungnahmen einzuholen. Zusätzlich wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Altstadt I - Erweiterung“
Der Stadtrat und der Bauausschuss stimmten den in der Abwägungstabelle aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Verfahren vollinhaltlich zu. Darüber hinaus bestätigten der Stadtrat und der Bauausschuss ausdrücklich unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage die vorläufigen Abwägungsentscheidungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen werden Gegenstand des Satzungsbeschlusses.
Der Stadtrat und der Bauausschuss beschlossen die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Altstadt I - Erweiterung“ bestehend aus der Planzeichnung sowie den Textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die in der Abwägungstabelle beschlossenen redaktionellen Anpassungen in die Planunterlagen einzuarbeiten und den Satzungsbeschluss nach erfolgter Ausfertigung der Planungsunterlagen ortsüblich bekannt zu machen.
Änderung des Bebauungsplanes Alberthöhe IV - Grundstück Flur 51, Parzelle 308, Warthestraße 4, Montabaur
Das Grundstück ist 1.138m² groß und aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Große Alberthöhe IV“ nur etwa zur Hälfte bebaubar. Die Eigentümerin beantragte daher, die überbaubare Fläche angemessen zu erweitern.
Der Stadtrat und der Bauausschuss beschlossen die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV - Grundstück Flur 51, Parzelle 308, Warthestraße 4, Montabaur.
Der Stadtrat und der Bauausschuss stimmten dem Entwurf der Begründung sowie den zeichnerischen Festsetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV“ zu. Der Stadtrat und der Bauausschuss beschlossen auf die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu verzichten, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden.
Der Stadtrat und der Bauausschuss beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und Stellungnahmen einzuholen. Zusätzlich wurde beschlossen, den Bebauungsplan einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
Grundstück Aubachstraße 19, Parzelle 50092/92, Montabaur - Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zu den Regelungen zur Gebäudelänge und zur offenen Bauweise
Der Bauherr beantragte, die Befreiung der maximalen Gebäudelänge von 50 m auf 57 m und einer offenen Bauweise.
Der Bauausschuss und der Stadtrat nahmen Kenntnis von der Anfrage und dem Gestaltungskonzept und beschlossen, eine Ausnahme der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Aubachviertel“ bezüglich der Gebäudelänge/offene Bauweise unter der Auflage zuzulassen, dass die Fassade - wie dargestellt - hergestellt wird.
Aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 6. Mai 2024
Landesgartenschau 2032 - Konzept zur Bürgerbeteiligung
Das Büro Kokonsult, Frankfurt, hat ein Konzept zum Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bewerbung zur Landesgartenschau 2032 entwickelt. Geschäftsführerin Kristina Oldenburg informierte die Ratsmitglieder im Rahmen einer Präsentation über das vorgelegte Konzept. Ziel des Konzeptes sei, die künftigen Entwicklungschancen für Montabaur mit einer Bewerbung zur Landesgartenschau zu konkretisieren. Dazu gehören u.a. die Fragen:
- Was macht Montabaur aus?
- Welche Themen zeichnen die Stadt aus?
- Welche Chancen können sich durch die Landesgartenschau eröffnen?
- Was braucht Montabaur für eine nachhaltige Zukunft?
Denkbare Schwerpunkte seien z.B. Wald, Kultur und Mobilität.
Im Beteiligungsverfahren sollen die verschiedenen Akteure angesprochen werden, z.B. Stadträte, Bürgerverein, Haus der Jugend, Elternvereine, Sport- und Musikvereine, Vertreter aus dem lokalen Gewerbe, des FOC, des Westerwald-Vereins, der Tourist-Information sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft.
Dazu sollen die Bürgerinnen und Bürger aus Montabaur eingeladen werden, um am Beteiligungsverfahren aktiv mitarbeiten zu können.
Der Stadtrat beschloss die Beauftragung der Firma Kokonsult aus Frankfurt mit der Durchführung des vorgeschlagenen Beteiligungsverfahrens.
Rahmenvereinbarung Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf den Friedhöfen in den Stadtteilen von Montabaur - Ausschreibung und Vergabe
Der Stadtrat beschloss, dass der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf den Friedhöfen Bladernheim, Elgendorf, Eschelbach, Ettersdorf und Horressen öffentlich ausgeschrieben und die Stadtbürgermeisterin ermächtigt wird, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.