Austausch über Kündigung bzw. Neuverhandlung des gemeinsamen Nutzungsvertrages des Augst-Stadions
- Antrag der WG Zerbach und SPD-Fraktion vom 25.05.2023 -
Ortsbürgermeister Best führte in den Tagesordnungspunkt ein, da er für den Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ ohnehin einige Informationen hatte. In einem bereits stattgefundenen Gespräch seien offene Punkte diskutiert worden, die zeitnah in Ordnung gebracht werden sollten.
Der Vertrag mit der Ortsgemeinde Neuhäusel wurde als zu kompliziert erachtet. Das Stadion stelle eine gemeindliche Grünfläche wie jede andere dar und sollte daher auch so in Verantwortung der beiden Bürgermeister behandelt werden dürfen (später in der Tagesordnung wurde Ortsbürgermeister Best seitens des Ortsgemeinderates hierzu bereits die Prokura erteilt).
Weiterhin war man sich in der Ratsrunde einig, dass bei dieser Entwicklung eine einseitige Kündigung des Vertrags keine Option sei. Ortsbürgermeister Best solle die bereits aufgenommenen Gespräche fortführen und den Rat informieren. Der Ortsbürgermeister würde dies noch gerne vor der Sommerpause schaffen.
Jahresrechnung 2021 beschlossen und Entlastung erteilt
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Eitelborn am 1. Februar 2023 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss 2021 überprüft hatte, stellte der Ortsgemeinderat einstimmig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung erteilt.
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat verabschiedete die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der vorgelegten Fassung.
Der Haushaltsplan als zentrales Steuerungsinstrument besteht aus dem Ergebnishaushalt (dort werden die Erträge und Aufwendungen erfasst und nachgewiesen), dem Finanzhaushalt (die Ein- und Auszahlungen, insbesondere auch für Investitionen, und die Kreditaufnahme und –tilgung werden hier dargestellt und nachgewiesen), den Teilhaushalten, dem Stellenplan und weiteren Anlagen.
Im vorliegenden Haushaltsplan 2023 sind neben den Planansätzen für das neue Haushaltsjahr auch die Planansätze des Vorjahres und die endgültigen Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2021 abgebildet.
Neben der rückblickenden Betrachtung auf die beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Haushaltsjahre wird entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften auch eine Prognose für die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre abgegeben. Diese sog. mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 wird auf Basis der aktuell vorliegenden Daten erstellt und ist insoweit mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet.
Der Ergebnishaushalt schließt in den Erträgen mit 3.549.600 Euro und aufwandsseitig mit 3.516.600 Euro ab. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -33.000 Euro.
Im Ergebnishaushalt erfolgt die periodengenaue Darstellung des gesamten Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs. Er hat die Aufgabe, über die Art, Höhe und Quellen der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbetrag aus.
Im Finanzhaushalt werden sämtliche Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres abgebildet. Außerdem werden die Finanzierungsquellen nach Mittelherkunft und Mittelverwendung dargestellt und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufgezeigt. Der Finanzhaushalt ist zudem die haushaltsrechtliche Ermächtigung für investive Ein- und Auszahlungen sowie für Ein- und Auszahlungen zur Kreditwirtschaft. Im Finanzhaushalt ist wie im Ergebnishaushalt die Entwicklung der drei folgenden Haushaltsjahre darzustellen und insoweit die mittelfristige Finanzplanung in den Finanzhaushalt zu integrieren, allerdings hat der Finanzhaushalt und auf ihm beruhend die Finanzrechnung den Zu- und Abgang von Liquidität nachzuweisen und den Kreditbedarf eines Haushaltsjahres zu planen und zu steuern. Der Finanzhaushalt ist somit das gemeindliche Instrument der Liquiditätsplanung. Die ordentliche Rechnung schließt mit einem positiven Saldo von 178.000 Euro ab.
Der Finanzhaushalt enthält Ausgabeermächtigungen für Investitionen von 1.530.000 Euro.
Neben den Investitionen wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.230.000 Euro veranschlagt:
| - | Erschließung "Am Wäldchen": — 524.000 Euro |
| - | Ausbau "Am Wäldchen": — 317.000 Euro |
| - | Ausbau „Bergstraße“: — 149.000 Euro |
| - | LED-Umstellung Straßenbeleuchtung: — 240.000 Euro |
Die Finanzierung der Investitionsauszahlungen erfolgt teilweise aus Investitionseinzahlungen (8.000 Euro). Der sich aus den Investitionseinzahlungen und -auszahlungen errechnende Investitionssaldo beläuft sich somit auf -1.522.000 Euro.
Mit dem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 178.000 Euro ergibt sich somit ein Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 1.344.000 Euro. Hinzu kommt die Tilgung der bereits vorhandenen Kreditaufnahmen in Höhe von 20.000 Euro.
Die Ortsgemeinde verfügt zum Jahresende 2022 über liquide Mittel in Höhe von rd. 2.021.000 Euro. Bei einem geplanten Finanzmittelabfluss in der Haushaltsplanung 2023 in Höhe von rd. 1.344.000 Euro und der Tilgung in Höhe von 20.000 Euro entsteht keine Deckungslücke, welche durch die Aufnahme eines Investitionskredites geschlossen werden müsste.
Die Investitionsauszahlungen sind u. a. für folgende Maßnahmen vorgesehen: Ausbau von Helfensteinstraße, „Am Wäldchen“, Bergstraße und „Am Nörrenpfad“, Erschließung „Am Wäldchen“, Grunderwerb Neubaugebiet „Am Wäldchen“, Sanierung Aussegnungshalle, Anlage Urnengrabfeld, Anschaffung Spielgeräte, Anschaffungen Augst-Stadion und Anteil Einrichtung einer 5. Kita-Gruppe.
Die Haushaltssatzung wurde in der Ausgabe 25/2023 des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.
Schöffenwahl 2023 - Aufstellung der Vorschlagsliste
Der Ortsgemeinderat wählte die Herren Klaus Doetsch, Joachim Knopp und Thomas Ehlenbeck auf die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028.
Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) /
Anschluss an das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und Erstellung eines gemeindeeigenen Umweltkonzeptes im Sinne von KIPKI
- Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2023 -
Ortsbürgermeister Best erläuterte den Hintergrund bzw. die Absicht des KKP sowie die Leitziele, welche die Verbandsgemeinde umzusetzen versuche. Ratsmitglied Kilanowski stellte den Antrag der SPD-Fraktion vor und erläuterte den Hintergrund: Fördergelder gezielt beantragen und somit die Investitionsbereitschaft der Bürgerschaft (z. B. in Balkonkraftwerke) anreizen.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dem Kommunalen Klimapakt beizutreten. Damit verpflichtet sich die Ortsgemeinde, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen weiter voranzutreiben und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie unterstützt die bereits von der VG genannten Ziele und Maßnahmen:
| 1. | Forcierte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung |
| 2. | Klimaschutzorientierte Optimierung der verwaltungsinternen Abläufe; Klimaschutz als Querschnittsaufgabe |
| 3. | Optimierung eines systematischen Energiemanagements |
| 4. | Klimafreundliche Bauleitplanung |
| 5. | Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen |
Der Ortsgemeinderat verwies die Inhalte und Ideen Antrages der SPD-Fraktion in eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung, Umwelt und Naturschutz sowie des Bau- und Verkehrsausschusses. Dort sollen verschiedene Ideen entwickelt und diskutiert werden, die einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz in der Ortsgemeinde Eitelborn leisten können.
Rasenpflege Augst-Stadion
Ortsbürgermeister Best stellte die Ergebnisse einer Platzuntersuchung durch die Firma EuroGreen vor, die unter seiner Begleitung und der Begleitung von Ortsbürgermeister Matz (Ortsgemeinde Neuhäusel) stattgefunden habe:
| 1. | eine „Vollsanierung“, bei der der komplette Rasen und Teile der Drainage ausgetauscht werden – Kostenpunkt ca. 40.000 € (Anteil Ortsgemeinde Eitelborn 50 %). |
| 2. | eine Raseninstandsetzung, die mit anschließender (optimaler) Pflege den Rasen für ca. 4 bis 5 Jahre in einen guten Zustand versetzen sollte. Daran anschließend müsste die Thematik erneut behandelt werden – Kostenpunkt ca. 10.000 € -12.000 €. |
Bei Vorschlag Nummer zwei habe die Firma EuroGreen auch explizit auf die Nutzung eines Rasenmähroboters hingewiesen.
Ratsmitglied Müller stellte daraufhin den Antrag der WG Zerbach noch einmal vor und verwies auf die schon lange anhaltende Problematik des Pflegezustandes des Rasens. Ein Mähroboter könne hier a) den Rasen in einen qualitativ besseren Zustand versetzen und b) den Stadionwart deutlich entlasten. Der Augsthallen- und Stadionausschuss habe darüber hinaus bereits die Anschaffung eines Mähroboters (in Form einer Langzeitmiete) empfohlen.
Nach Aussprache fasste der Ortsgemeinderat den Beschluss, den Ortsbürgermeister zu beauftragen, gemeinsam mit Ortsbürgermeister Wolfgang Matz (Ortsgemeinde Neuhäusel) ein konkretes Angebot der Firma EuroGreen für die „Instandsetzungslösung“ (10.000 € – 12.000 €) einzuholen und die Firma zu beauftragen.
Anschaffung eines Rasenmähroboters für das Augst-Stadion
- Antrag der WG Zerbach vom 29.03.2023 -
Der Ortsgemeinderat beauftragte Ortsbürgermeister Best, gemeinsam mit Ortsbürgermeister Wolfgang Matz die Anschaffung eines Rasenmähroboters (in Form einer Langzeitmiete) in die Wege zu leiten. Hierbei könne die Firma EuroGreen als erster Ansprechpartner gewählt werden, da diese auch mit der Raseninstandsetzung betraut werden solle.
Aussprache über die Kennzeichnung Eitelborns als "Parkzone"
- Antrag der WG Zerbach vom 29.03.2023 -
Der Punkt wurde an den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen, der in seiner nächsten Sitzung zielführend diskutieren solle.