Durchführung der III. Änderung des Bebauungsplanes „Alleestraße“ der Stadt Montabaur im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
I. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB von 24.06.2024, bis 26.07.2024
Der Stadtrat Montabaur hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Alleestraße“ zu ändern und hierfür das erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
In der Sitzung am 04.04.2024 wurden auch die Planentwürfe durch den Stadtrat angenommen. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB wird der Änderungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst nur das Grundstück Flur 25, Parzelle 3833/2, Alleestraße 3, Montabaur, welches aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich ist.
Ziel des Bebauungsplans:
Der Bebauungsplan soll dahingehend geändert werden, dass auf dem Grundstück Flur 25, Parzelle 3833/3, Alleestraße 3, pro Gebäude 10 Wohneinheiten zugelassen werden. Die übrigen Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung - also Grund- und Geschossflächenzahlen, Firsthöhe, Anzahl der zulässigen Vollgeschosse - sowie die überbaubaren Flächen bleiben unverändert.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB sind auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift liegen die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplan, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung) sowie ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ in der Zeit vom 24.06.2024 bis 26.07.2024 (einschließlich), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
| montags, dienstags und mittwochs | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
| und | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
| und | 14:00 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Gerne bieten wir Ihnen an, im Vorfeld einen Termin mit dem für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiter/ der für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiterin des Sachgebiets 2.1, Planen und Bauen, zu vereinbaren (gbecher@montabaur.de, Tel 02602 126192).
Die Unterlagen werden im o.g. Zeitraum zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgender Internetadresse/Rubrik veröffentlicht:
www.vg-montabaur.de {{gt}} Rubrik Leben & Erleben {{gt}} Bauen & Wohnen {{gt}} Laufende Bauleitplanverfahren {{gt}} Bebauungspläne der Stadt Montabaur{{gt}} Stadt Montabaur {{gt}} Alleestraße (III. Änderung)
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Sollte die Erörterung zu einer Änderung der Planung führen, so findet gem. § 3 Abs. 1 letzter Satz BauGB keine erneute Anhörung statt. In diesem Fall schließt sich das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.
Hinweise: