Jahresunternehmerleistungen Hochbau
Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, die Jahresunternehmerleistungen im Bereich Hochbau künftig als Rahmenvertrag für die Verbandsgemeinde Montabaur, die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden beschränkt auszuschreiben. Dieses Vorgehen orientiert sich an der bewährten Praxis der Jahresunternehmerleistung im Bereich der Straßenunterhaltung.
Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags entfällt die Notwendigkeit, für jede einzelne Reparatur gesonderte Vergleichsangebote einzuholen. Die Vergabe als Gesamtauftrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet ermöglicht es den beauftragten Unternehmen, wirtschaftliche Preise zu kalkulieren, da eine gesicherte Auftragslage besteht.
Die langfristige Zusammenarbeit führt zudem zu schnelleren Reaktionszeiten, da Einsätze effizienter geplant und durchgeführt werden können. Ein weiterer Vorteil besteht in der Vereinfachung der Kommunikation, da nur mit einem Vertragspartner zusammengearbeitet werden muss, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Die Leistungen sollen auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden, der in einem ersten Schritt folgende Gewerke beinhaltet:
| - | Dachdeckerarbeiten |
| - | Fliesenarbeiten |
| - | Maler-/Putzerarbeiten |
| - | Bodenbelagsarbeiten |
| - | Heizungs-/Sanitärarbeiten |
| - | Elektroarbeiten |
Die Ortsgemeinde wird sich nicht an diesem Rahmenvertrag beteiligen.
Kostenentwicklung Kita-Provisorium Boden
Ortsbürgermeister Stein informierte den Ortsgemeinderat über die angefallenen Zusatzkosten in Höhe von insgesamt ca. 50.000 Euro (für den Einbau einer kompletten Küchenzeile mit Elektrogeräten sowie für Mobiliar), die gemäß dem bekannten Schlüssel auf die drei Ortsgemeinden Boden, Großholbach und Ruppach-Goldhausen aufgeteilt werden. Der Ortsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
Bezüglich der finanziellen Verbindlichkeiten und eventueller finanzieller Kostenanpassungen bleibt der Ortsbürgermeister im engen Kontakt mit der Ortsgemeinde Boden.
Neubaugebiet Laistruth: Beauftragung einer hydrogeologischen Untersuchung zur Beurteilung der mittleren Schutzfunktion
Der Ortsgemeinderat beschloss die Beauftragung eines Unternehmens mit einer hydrogeologischen Untersuchung und Beurteilung der mittleren Schutzfunktion für das zukünftige Neubaugebiet Laistruth.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen Anbieter zu identifizieren und alle weiteren Schritte einzuleiten.
Der Ortsbürgermeister erhielt die Ermächtigung, die Beauftragung bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro zu erteilen. Das Ergebnis der Bohrung wird dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung am 27. Mai 2025 gefassten Beschlusses:
In einer Rechtsangelegenheit hat der Ortsgemeinderat eine Entscheidung getroffen.