Bebauungsplanentwurf - unmaßstäblich
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Montabaur
hier: Durchführung der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur I. Änderung des des Bebauungsplans „Friedensstraße“ gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bebauungsplanänderung wird im Regelverfahren durchgeführt.
Zur Verbesserung der Lärmsituation in dem festgesetzten reinen Wohngebiet soll die vorhandene Lärmschutzwand auf das Grundstück Flur 4, Parzelle 1670/3 erweitert werden, um die Abschirmung gegenüber der unmittelbar südlich verlaufenden und stark befahrenen Bundesstraße 49 zu optimieren.
Der Änderungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Flur 4, Parzelle 1670/3, Gemarkung Montabaur - Auf dem Kalk.
Der Geltungsbereich umfasst sämtliche Grundstücke, die in dem anliegend beigefügten Bebauungsplanentwurf mit einer Zackenlinie umrandet sind.
Die Planunterlagen (Planentwurf, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz), die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ werden gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 15.07.2024 bis 16.08.2024 (einschließlich), im Internet unter www.vg-montabaur.de veröffentlicht (www.vg-montabaur.de {{gt}} Rubrik Leben & Erleben {{gt}} Bauen & Wohnen {{gt}} Laufende Bauleitplanverfahren {{gt}} Bebauungspläne der Stadt Montabaur{{gt}} Stadt Montabaur {{gt}} Bebauungsplan Friedensstraße (I. Änderung).
Darüber hinaus werden die Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
| montags, dienstags und mittwochs | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).
Gerne bieten wir Ihnen an, im Vorfeld einen Termin mit dem für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiter/ der für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiterin des Sachgebiets 2.1, Planen und Bauen, zu vereinbaren (gbecher@montabaur.de, Telephon 02602 126192, Gerd Becher).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB sind verfügbar:
| Art der Umweltinformation / Schutzgut | Quelle |
| 1. Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz - Stand II/2024 - 1 Grundlagen 2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben 3 Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren 4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 4.2 Schutzgut Boden 4.3 Schutzgut Wasser 4.4 Schutzgut Klima / Luft. 4.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung 4.6 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter 4.7 Schutzgut Menschen 5 Beschreibung zu erwartender Umweltauswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter 6 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen 7 Artenschutzrechtliche Eingriffsbewertung 8 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes 9 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation 9.1 Vermeidungsmaßnahmen 9.2 Art und Ausmaß von unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen 9.3 Kompensationsmaßnahmen 10 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 11 Allgemeinverständliche Zusammenfassung | Planungsunterlagen Freiraumplanung Diefenthal |
| 2. Bestands- und Maßnahmenplan zum Umweltbericht - Stand II/2024 - | Planungsgrundlagen Freiraumplanung Diefenthal |
| 3.Verkehrslärm Schalltechnisches Gutachten mit Aussagen zu 1 Gegenstand der Untersuchung 1.1 Situation und Aufgabenstellung 1.2 Eingangsdaten 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 DIN 18005 Lärmschutz im Städtebau 2.2 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung 3 Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet durch Verkehrslärm 3.1 Verkehrliche Grundlagen 3.2 Berechnungsverfahren 3.3 Untersuchungsergebnisse und ihre Beurteilung 4 Schallschutzmaßnahmen 4.1 Maßnahmen aufgrund des einwirkenden Verkehrslärm 5 Formulierungsvorschläge für den Bebauungsplan 6 Kurze Zusammenfassung 7 Ergänzung 8 Schallausbreitung Lage der Lärmschutzwand | Schalltechnisches Gutachten von dem Büro Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure (Stand 6/2024) Stellungnahmen Schreiben aus der Öffentlichkeit vom 09.10. und 16.07.2023 LBM Diez vom 07.09.2023 |
| 4. Wasserwirtschaft, Abwasserbeseitigung, Löschwasser, Starkregenereignisse, Wasserschutzgebiete - Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung/Behandlung - Wasserschutzgebiete - Fließgewässer - Altlasten - Starkregengefährdung | Stellungnahmen SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, vom 30.08.2023 |
| 5. Arten- und Naturschutz - Natur- und Artenschutz - Ausgleichs- und sonstige Maßnahmen - Landschaftsschutz | Stellungnahmen Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 16.08. und 08.09.2023 |
| 6. Verkehr - Straßenrechtliche Belange - Lärmschutzwand - Landespflege | Stellungnahmen LBM Diez vom 07.09.2023 |
| 7. Entsorgung | Stellungnahmen Schreiben aus der Öffentlichkeit vom 09.10. und 16.07.2023 - |
| 8. Landschaftsbild | Stellungnahmen Schreiben aus der Öffentlichkeit vom 09.10. und 16.07.2023 - |
| 9.Forst | Stellungnahmen Forstamt vom 09.08.2023 |
| 10. Landwirtschaft | Stellungnahmen Landwirtschaftskammer vom 16.08.2023 |
In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.
| • | Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 201, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. |
| • | Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungsnahmen elektronisch abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 und 4 BauGB können bei Bedarf Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax an Fax-Nr. 02602/126-297 oder E-Mail an bauleitplanung@montabaur.de). |
| Datenschutz: |
| Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP). |
| Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. |
| • | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB). |