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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 27/2025
Ahrbachgemeinden
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- Umlegungsausschuss Boden - Vorarbeiten

Ortsgemeinde Boden

Geschäftsstelle:

- Umlegungsausschuss -

Vermessungs- und Katasteramt

Westerwald-Taunus

Bekanntmachung

über Vorarbeiten im Umlegungsverfahren „Mühlweg II“ in der Gemeinde Boden

Für die Durchführung der Umlegung „Mühlweg II“ wird ab dem 21.07.2025 mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen.

Von den Vorarbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:

Gemarkung:

Boden

Grundbuchbezirk:

Boden

Flur:

18

Flurstücke Nr.:

1324/1 tlw. (1324/A), 1325 tlw. (1325/A), 1326/1 tlw. (1326/A), 1358, 1359, 1360, 1361, 1362, 1363, 1364, 1365, 1366, 1367, 1368/1, 1370, 1371, 1372, 1373, 1374, 1375, 1376, 1436 tlw. (1436/A), 1614 tlw. (1614/A)

Der beigefügte Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Gebietsabgrenzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Den Beauftragten des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Herrn Dipl.-Ing. Daniel Neuroth, Elgendorfer Straße 4, 56410 Montabaur, ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.

Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.

Die Arbeiten werden ca. am 28.07.2025 beginnen und voraussichtlich bis zum 29.08.2025 dauern.

Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)

VII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntgabe der Vorarbeiten im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Bekanntgabe der Vorarbeiten gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Boden, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

erhoben werden.

Westerburg, den 25.06.2025
(D.S.)
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.vg-montabaur.de/leben-erleben/bauen-wohnen/umlegungsverfahren/

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.