Haushaltssatzung der Stadt Montabaur wurde verabschiedet
Mit einstimmigem Votum beschloss der Stadtrat die Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für 2026 und ermächtigte die Stadtbürgermeisterin zur Aufnahme der notwendigen Investitionskredite.
Der ausführliche Bericht sowie die Stimmen der Fraktionen ist gesondert aufgeführt.
Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. Juni 2026
Anpassung Essenspreis für die Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Stadt Montabaur
Mit einem Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat stimmte der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich zu, den Preis für das Mittagessen in den vier Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Stadt Montabaur ab dem 1.10.2026 auf 2,90 Euro anzupassen.
Hintergrund für die Anpassung ist, dass insbesondere die Kosten für Lebensmittel gestiegen sind.
Aus der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 25. Juni 2026
Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zu Wohnraum, Flur 31, Flurstück-Nr. 4222/4 (Humboldtstraße 3)
Der Bauausschuss stimmte dem beantragten Bauvorhaben in der Gemarkung Montabaur, Flur 31, Flurstück-Nr. 4224/4 (Humboldtstraße 3) zur Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zu Wohnraum und damit zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit mit folgenden Bedingungen zu:
| 1. | Es wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan „Wölfchesbitz“ festgesetzten maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten erteilt. |
| 2. | Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen mind. 12 Stellplätze sind auf dem Vorhabengrundstück nachzuweisen. |
| 3. | Die sich aus dem Bebauungsplan „Wölfchesbitz“ ergebende Grundflächenzahl II (GRZ II) muss zwingend eingehalten werden. |
Ortsverbindung Montabaur-Ettersdorf – Stahlhofen
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da der Ortsbeirat Ettersdorf seine Sitzung noch nicht durchführen konnte und ein entsprechendes Votum des Ortsbeirates fehlt.
Bauvoranfrage Flur 25, Flurstück 3872/5 (Alleestraße 16)
Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Bauvoranfrage sowie die Zustimmung zu Ausnahme der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Alleestraße“.
Das bestehende Ladenlokal in der Alleestraße 16 soll künftig als Röstereicafé genutzt werden. Vorgesehen sind insbesondere der Ausschank von Kaffee und weiteren Getränken sowie der Verkauf kleiner Speisen. Ergänzend soll im Betrieb gerösteter Kaffee sowie Kaffeezubehör angeboten werden.
Anwendung des Bau-Turbo-Gesetzes, Klarstellung der Hauptsatzung und Prüfauftrag Orientierungsrahmen- Antrag der FDP-Fraktion vom 11.6.2026
Der Bauausschuss stimmte grundsätzlich der Änderung der Hauptsatzung bezüglich des Bauturbo-Gesetzes zu.
Des Weiteren wurde ein Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet, um in einer der nächsten Sitzungen Vorschläge für die zukünftige Behandlung von Bauturbofällen (Orientierungsrahmen) vorzulegen.