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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 28/2024
Montabaur
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​​​​​​​Bahnhofstraße: Neugestaltung wird fortgesetzt

Die Neugestaltung der Bahnhofstraße in Montabaur wird fortgesetzt. Am 15. Juli beginnen die Arbeiten im Abschnitt Nord zwischen der Werkstraße und dem Verkehrskreisel.

Die Neugestaltung der Bahnhofstraße in Montabaur wird fortgesetzt: Drei Maßnahmen stehen noch in diesem Jahr an, beginnend mit dem Abschnitt Nord ab 15. Juli. Alle Arbeiten werden von der Tiefbaufirma Triesch ausgeführt, wie bereits im mittleren Abschnitt.

Bahnhofstraße Nord

Am 15. Juli beginnen die Arbeiten im Abschnitt Nord zwischen der Werkstraße und dem Verkehrskreisel Alleestraße / Eschelbacher Straße. Hier wird die Straße von Grund auf neu aufgebaut und in Fortführung des mittleren Abschnitts neugestaltet. Dafür wird der Bereich für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Werkstraße und die Eschelbacher Straße und wird entsprechend ausgeschildert. Die Arbeiten werden voraussichtlich fünf Monate dauern. In diesem Zeitraum wird der Kreuzungsbereich zur Werkstraße zeitweise halbseitig und für kurze Zeit komplett gesperrt. Dann erfolgt die Umleitung über die Aubachstraße.

Bahnhofstraße Mitte

Der mittlere Bereich zwischen dem Verkehrskreisel und der Wallstraße ist bereits seit Mitte Dezember wieder für den Verkehr freigegeben. Hier gelten jetzt Tempo 20 für alle Fahrzeuge und die Rechts-vor-Links-Regel an den Einmündungen von Gerichtsstraße, Kaiserstraße und Wallstraße. Um diese Einmündungen besser sichtbar zu machen, werden die Kreuzungsbereiche farbig markiert. Diese Arbeiten werden im Zeitraum vom 5. bis 9. August durchgeführt.

Bahnhofstraße Süd

Auch der Abschnitt Süd zwischen Wallstraße und Steinweg sowie der Kleine Markt werden noch in diesem Jahr neugestaltet. Die Arbeiten beginnen am 12. August. Nähere Informationen hierzu folgen.

Hinweise zum Verkehr

Fußgänger und Radfahrer (die ihr Rad schieben) können die Baustellen passieren, so dass alle Gebäude erreicht werden können. Für Anlieger und Lieferanten gibt es vor Ort jeweils eigene Regelungen, ebenso für die Müllabfuhr. Die Verwaltung informiert die Anwohner, Eigentümer und Gewerbetreibenden. Das Parken auf öffentlichen Flächen wird in den genannten Bauabschnitten nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein.