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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 28/2025
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Zustellung

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung werden hiermit die Grundsteuerbescheide sowie die sonstigen Abgabenbescheide für das Haushaltsjahr 2025 für nachstehende(n) Steuerpflichtige(n) öffentlich zugestellt:

zuletzt bekannte Anschrift:

Herrn

Joachim Schäfer

In der Hohl 5

56593 Horhausen

Die o.a. Steuerbescheide sowie deren Begründung können während der

Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 116, von dem Steuerpflichtigen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, vg-montabaur@poststelle.rlp.de, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der angefochtenen Steuer nicht aufgehalten.

Hinweis

Die Steuerbescheide gelten zwei Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung als zugestellt (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

56410 Montabaur, 03.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
- Steueramt -