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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 29/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanentwurf „Solarpark Pletschmorgen“

Ersatzflächen Lage: Gemarkung Leuterod Flur 13, Flst. 1387 bis 1393, 1395 bis 1403, 1787/1 (teilweise), 1787/2 (Gesamtfläche: 1,246 ha)

Öffentliche Bekanntmachung

17. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Montabaur

hier: Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 den Beschluss gefasst, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur öffentlich auszulegen.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen – bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Artenschutz und FFH – Verträglichkeitsuntersuchung zum Bebauungsplan „Solarpark Pletschmorgen“ der Ortsgemeinde Bode, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, zur Einsichtnahme in der Zeit vom

01.08.2022 – 02.09.2022 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus oder können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind unter folgendem Link eingestellt:

www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen \ Laufende Bauleitplanverfahren \ Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde \ 17. Änderung

Planinhalt:

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur betrifft ausschließlich die Ausweisung einer weiteren Sonderbaufläche für erneuerbare Energien - PV – Park – im Bereich eines ausgetonten und rückverfüllten Tagebaus in der Ortsgemeinde Boden

Plangebiet:

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus den abgedruckten Skizzen.

Umweltbezogene Informationen:

1.

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch inkl. Bevölkerung / Gesundheit, Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz, Fläche / Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschafts- / Ortsbild / Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, den Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes und den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung von Eingriffen durch die Planung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen sowie eine zusammenfassende Darstellung der nachfolgend genannten Sachverhalte.

Zur Kompensation und zum Ausgleich der Eingriffe werden Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, wie

- Erhaltung vorhandener Gehölzbestände,

- Vorgaben zur Aufstellung der PV-Module, den Bauzeiten,

- Begrünungs-, Mahd- und Bewirtschaftungsvorgaben dargestellt.

Mit einer Eingriffs-/Kompensationsbilanz wird der Umfang der Eingriffe durch die Baumaßnahmen ermittelt und der Kompensation, die schwerpunktmäßig als Ersatzmaßnahme in der Ortsgemeinde Leuterod, Verbandsgemeinde Wirges durchgeführt werden wird, gegenübergestellt. Außerdem werden die Planungsalternativen, die verwendeten technischen Verfahren usw. sowie die Maßnahmen zur Überwachung der Entwicklung beschrieben.

2.

Fachbeitrag Artenschutz mit der Baubeschreibung und den Wirkfaktoren des Vorhabens, einer Relevanzprüfung, den Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich sowie einer Bestandsdarstellung und einer Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten

3.

FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Natura 2000 – Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ mit Angaben zum FFH-Gebiet, einer Beschreibung des Vorhabens und einer Ermittlung möglicher Auswirkungen

4.

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 18.10.2021

Montabaur,  —  Ulrich Richter-Hopprich
19.07.2022  —  Bürgermeister