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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 29/2025
Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung

5. Satzung der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Montabaur vom 10.07.2025

Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat am 03.07.2025 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 03.04.1983 (GVBl. S. 69), beide in der jeweils gültigen Fassung, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Stadt Montabaur über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 25.11.2013 wird (als 5. Änderung) wie folgt geändert:

§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Ruhezeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte beträgt für Leichen und Aschen 20 Jahre.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Montabaur, den 10.07.2025
Melanie Leicher
Stadtbürgermeisterin

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) - in der derzeit gültigen Fassung - wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56410 Montabaur, 10.07.2025
Stadt Montabaur
Melanie Leicher, Stadtbürgermeisterin