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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 29/2025
Gelbachhöhen
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Schredderplatz Untershausen: Benutzungsregelung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Untershausen, die Kapazitäten unseres Schredderplatzes sind begrenzt.

Die Benutzung ist ausschließlich zur Ablagerung von Grün-, Strauch-, Hecken- und Astschnitt (dieser maximal mit Durchmesser von 12 cm) in haushaltsüblichen Mengen gestattet, die jährlich auf den Grundstücken im Ort Untershausen selbst im Rahmen der Pflegeschnitte anfallen.

Öffnungszeiten entsprechend Bekanntgabe durch die Ortsbürgermeisterin im Frühjahr und Herbst des Jahres.

Zur Information: Die Kosten für das Schreddern, die Abfahrt und die Entsorgung werden von der Ortsgemeinde getragen.

Wichtige Hinweise:

Keine kompletten Bäume oder kompletten Hecken nach Rodung,

keine Erde, Steine oder sonstiges Bodenmaterial,

keine Wurzeln, kein Mist,

keine Bretter, Altholz oder sonstige Abfälle.

Jegliche Ablagerungen vor der Schranke sind verboten.

Der Schredderplatz wir überwacht.

Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungsregeln werden verfolgt und geahndet.

Untershausen, im Monat Juli 2025
Cornelia Baas (Ortsbürgermeisterin) & der Ortsgemeinderat