hier: Durchführung der Veröffentlichung gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bahls-Mühle“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Ziel der Bebauungsplanänderung:
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung soll die Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente von bisher 1.200 m² auf zukünftig 1.600 m² Verkaufsfläche erweitert werden, wobei die zusätzliche zentrenrelevante Verkaufsfläche von 400 m² ausschließlich auf das Sortiment „Bekleidung – ohne Sportbekleidung“ beschränkt werden soll.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bahls-Mühle“ entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes. Das Bebauungsplangebiet "Bahls-Mühle" wird im Norden durch den Aubach, im Osten durch die Straße „Bahnallee“ sowie im Westen und im Süden durch die „Eschelbacher Straße (L 313)“ begrenzt.
Der Geltungsbereich (Größe ca.: 3,1 ha) umfasst sämtliche Grundstücke in der Flur 15 und 31 und 35 der Gemarkung Montabaur, die im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet sind.
Veröffentlichung der Planunterlagen:
Die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplan, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung sowie Auswirkungsanalyse/Kurzeinschätzung des Büros BBE-Handelsberatung Köln), die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ werden gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom
21.07.2025
bis
einschließlich 20.08.2025
im Internet unter www.vg-montabaur.de veröffentlicht ({{gt}} Rubrik Leben & Erleben {{gt}} Bauen & Wohnen {{gt}} Laufende Bauleitplanverfahren {{gt}} Bebauungspläne der Stadt Montabaur {{gt}} 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bahls-Mühle“).
Darüber hinaus werden die Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
| montags, dienstags und mittwochs | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).
Gerne bieten wir Ihnen an, im Vorfeld einen Termin mit der für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiterin des Sachgebiets 2.1, Planen und Bauen, zu vereinbaren (E-Mail: kschmidt@montabaur.de, Tel-Nr. 02602/126-187).
Die Bekanntmachung von verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen ist im vorliegenden beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.
In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.
Hinweise: