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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 29/2025
Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung: I. Änderung des Bebauungsplanes „Friedensstraße“ der Stadt Montabaur

I. Änderung des Bebauungsplanes „Friedensstraße“ der Stadt Montabaur

hier: Einstellung des Bebauungsplanänderungsverfahrens und Aufhebung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 8 BauGB

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedensstraße“ wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 19.07.2023 gem. § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB eingeleitet. Der Änderungsbeschluss wurde am 04.08.2023 gem. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ursprüngliches Ziel der Bebauungsplanänderung war die Erweiterung der vorhandenen Lärmschutzwand auf das Grundstück Flur 4, Parzelle 1670/3, um die Lärmsituation in dem festgesetzten reinen Wohngebiet zu verbessern und die Abschirmung gegenüber der unmittelbar südlich verlaufenden und stark befahrenen Bundesstraße 49 zu optimieren. Die Bebauungsplanänderung sollte im Regelverfahren durchgeführt werden.

Der Stadtrat Montabaur hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedensstraße“ einzustellen und den Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben.

Gründe für die Einstellung des Verfahrens:

Der Schallschutzwall an der Bundesstraße soll nach Wunsch des Antragstellers der Bebauungsplanänderung nicht mehr errichtet werden. Stattdessen sollen kleinere Erdarbeiten im Rahmen der Festsetzungen des wirksamen Ursprungsbebauungsplanes „Friedensstraße“ vorgenommen werden, um eine Höhenanpassung des Geländes vorzunehmen. Ziel des Antragstellers ist es, eine Baufläche zu schaffen, wie sie im Bebauungsplan festgesetzt ist.

Ursprünglich beabsichtigter Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung:

Der Geltungsbereich umfasste sämtliche Grundstücke, die in dem nachfolgenden Bebauungsplanentwurf mit einer dick gestrichelten Linie umrandet sind.

Der Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanänderungsverfahrens und zur Aufhebung des Änderungsbeschlusses wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Da das Bebauungsplanänderungsverfahren eingestellt wird, erfolgt keine weitere förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange.

Montabaur, 14.07.2025
In Vertretung
Dr. Andreas Wechsung
I. Beigeordneter