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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 29/2025
Buchfinkenland
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 17. Juni 2025

Jahresrechnung 2023 beschlossen

Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Horbach am 19. Mai 2025 und 26. Mai 2025 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss 2023 überprüft hatte, stellte der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung einstimmig den Jahresabschluss 2023 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Bezüglich der Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 2023 wurde beschlossen, diese erst nach Klärung aller offenen Fragen, die sich aus der Rechnungsprüfung ergeben hatten, zu erteilen.

5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Horbach

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2025 den in der Sitzung vom 22. April 2025 gefassten Beschluss zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wegen eines inhaltlichen Mangels aufgehoben und die Satzung erneut verabschiedet. Die 5. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wurde am 27. Juni 2025 bereits im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Jahresunternehmerleistungen Hochbau

Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, die Jahresunternehmerleistungen im Bereich Hochbau künftig als Rahmenvertrag für die Verbandsgemeinde Montabaur, die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden beschränkt auszuschreiben. Dieses Vorgehen orientiert sich an der bewährten Praxis der Jahresunternehmerleistung im Bereich der Straßenunterhaltung.

Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags entfällt die Notwendigkeit, für jede einzelne Reparatur gesonderte Vergleichsangebote einzuholen. Die Vergabe als Gesamtauftrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet ermöglicht es den beauftragten Unternehmen, wirtschaftliche Preise zu kalkulieren, da eine gesicherte Auftragslage besteht.

Die langfristige Zusammenarbeit führt zudem zu schnelleren Reaktionszeiten, da Einsätze effizienter geplant und durchgeführt werden können. Ein weiterer Vorteil besteht in der Vereinfachung der Kommunikation, da nur mit einem Vertragspartner zusammengearbeitet werden muss, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

Die Leistungen sollen auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden, der in einem ersten Schritt folgende Gewerke beinhaltet:

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Dachdeckerarbeiten

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Fliesenarbeiten

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Maler-/Putzerarbeiten

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Bodenbelagsarbeiten

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Heizungs-/Sanitärarbeiten

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Elektroarbeiten

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Vergabe der Jahresunternehmerleistungen im Hochbau einzuleiten.

Die Ortsbürgermeisterin wurde ermächtigt, im Anschluss an das Vergabeverfahren den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.