Wegen mehrerer jüngster Beschwerden über nicht angeleinte Hunde in bebauter und außerhalb bebauter Ortslagen, muss an dieser Stelle noch einmal auf die eindeutige Regelung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen in der Verbandsgemeinde Montabaur vom 9. November 2012 hingewiesen werden.
Danach dürfen Hunde innerorts nur angeleint geführt werden, außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, sobald sich andere Personen nähern. Wir weisen zusätzlich daraufhin, dass die Anleinpflicht auch bei nicht eingefriedeten Grundstücken gilt.
Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Geldbußen bis zu 5.000 € geahndet werden.
Wir appellieren an alle Hundehalter, diese Vorschriften künftig zu beachten; bei entsprechenden Vorfällen oder Anzeigen werden die in der Gefahrenabwehrverordnung vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet.