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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 29/2025
Eisenbachgemeinden
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5. Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 08.07.2025

Öffentliche Bekanntmachung

5. Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 08.07.2025

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat am 03.06.2025 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S.153) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), beide in der jeweils gültigen Fassung, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 05.10.2001 wird (als 5. Änderung) wie folgt geändert:

1. § 4 erhält folgende Fassung:

§ 4

Höhe der Gebühren

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Görgeshausen, den 08.07.2025
Martin Bendel, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) - in der derzeit gültigen Fassung - wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Görgeshausen, 08.07.2025
Martin Bendel, Ortsbürgermeister