Der Ortsgemeinderat hat in seiner Ratssitzung am 11. Januar 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Verabschiedung Gemeindearbeiter Josef Schlosser jun.
Der bisherige „Gemeindeunternehmer“ Josef Schlosser jun. hat zum 31.12.2023 - nach über 22 Jahren - seine Tätigkeit für die Ortsgemeinde beendet. Josef Schlosser hat sich um Beete und Grünanlagen, um Straßen, Wege und Plätze, um den Winterdienst und das Laub im Herbst und vieles mehr gekümmert - eine ganz schön vielfältige, manchmal auch anstrengende Arbeit. Im Namen der Ortsgemeinde, der Ortsbeigeordneten und der Mitglieder des Ortsgemeinderates dankte Ortsbürgermeister Weidenfeller für die jahrelange Unterstützung und Mitarbeit auf das herzlichste.
Josef Schlosser hat seine Aufgaben immer verantwortungsvoll, vorausschauend und vor allem immer mitdenkend erledigt - eben ein Mitarbeiter wie ihn sich jeder Ortsbürgermeister nur wünschen kann. Die Ortsgemeinde überreichte ihm einen Blumenstrauß (für Gattin Martina) und ein Geschenk. Josef Schlosser bleibt Hausmeister unserer KiTa „Buchfinkennest“ und kümmert sich - neben dem Kirchengelände - zukünftig auch noch um die Außenanlagen des neuen Dorfgemeinschaftshauses.
Bebauungsplan "Am Friedhof", Einleitung des ergänzenden Verfahrens i. S. d. § 215 a Abs. 2, 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB
Der im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellte Bebauungsplan „Am Friedhof“ der Ortsgemeinde Gackenbach wurde am 27.10.2022 als Satzung beschlossen und hat durch öffentliche Bekanntmachung am 11.11.2022 seine Rechtsverbindlichkeit erlangt.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig hat mit Urteil vom 18.07.2023 einen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan aus Baden-Württemberg, wegen des Verstoßes gegen europarechtliche Bestimmungen, für unwirksam erklärt. Dabei wurde nicht nur der konkrete Bebauungsplan, sondern auch die der Planung zu Grunde liegende gesetzliche Regelung aufgehoben. Mit Schreiben vom 05.10.2023 wurde der Bebauungsplan „Am Friedhof“ seitens der Naturschutzinitiative e. V. gemäß § 215 BauGB formell gerügt. Die Einreichung der Rüge führte dazu, dass die Ortsgemeinde prüfen musste, ob berechtigter Anlass besteht, in die Fehlerbehebung einzutreten oder nicht. Die Begründung der Rüge bezieht sich auf vorgenanntes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Zur Frage, wie mit Verfahren, die im § 13b BauGB aufgestellt wurden, weiter umzugehen ist, hat sich der Gesetzgeber zwischenzeitlich durch eine neue Regelung in § 215a BauGB geäußert. Seitens der Ortsgemeinde Gackenbach wurde das Ingenieurbüro, das bereits den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB erstellt hatte, beauftragt, die Unterlagen für das ergänzende Verfahren zu erstellen. Die Unterlagen wurden in folgender Hinsicht angepasst:
Der Ortsgemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
| 1. | Behandlung der Rüge |
|
| Die Ortsgemeinde hat das Vorbringen der Rüge überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass dies begründet ist. Es soll in eine Fehlerbehebung eingestiegen werden. |
| 2. | Aufhebung Satzungsbeschluss |
|
| Der Ortsgemeinderat beschließt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Friedhof“ der Ortsgemeinde Gackenbach vom 27.10.2022 aufzuheben. |
| 3. | Einleitung ergänzendes Verfahren |
|
| Der Ortsgemeinderat beschließt die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Abs. 2, 3 BauGB i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB. |
| 4. | Annahme der Planentwürfe |
|
| Der Ortsgemeinderat stimmt den in der Anlage beigefügten Entwürfen zum Bebauungsplan „Am Friedhof“ vorbehaltlich der nachfolgenden, erforderlichen Anpassungen vor Einleitung der Veröffentlichung zu. |
| Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Artec, die Entwürfe zum Bebauungsplan dahingehend anzupassen, dass die Zuordnungstextfestsetzungen unter Ziffer 4 konkretisiert und entsprechende Ausführungen in die Planunterlagen des Bebauungsplans vor Einleitung der Veröffentlichung aufgenommen werden. Die Konkretisierung hat dahingehend zu erfolgen, dass eine eindeutige Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen zu den privaten Bautätigkeiten sowie zu den öffentlichen Erschließungsmaßnahmen ersichtlich ist. | |
|
| Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro artec, noch erforderliche Anpassungen der Planunterlagen im Hinblick auf die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vorzunehmen. |
| 5. | Beschluss zur Veröffentlichung i. S. d. § 215 a Abs. 2, 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB |
|
| Der Ortsgemeinderat beschließt, den Entwurf des Bauleitplans einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, die Artenschutzrechtliche Vorprüfung, den Umweltbericht, den landespflegerischen Fachbeitrag mit den landespflegerischen Begleitplänen, die Geruchsimmissionsprognose mit Anlage sowie die schalltechnische Stellungnahme für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. |
|
| Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beschließt der Ortsgemeinderat, die vorgenannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zur Verfügung zu stellen. |
| 6. | Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 215 a Abs. 2, 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB |
|
| Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. |
Forstwirtschaftsplan 2024
Der Ortsgemeinderat stimmte dem von Revierförster Philipp Gräf vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 zu.
Grundstücksvergabe "Unter dem Wasem"
Nachdem zwei vorrangige Bewerber zwischenzeitlich erklärt haben, dass Grundstück nicht erwerben zu wollen, erteilte der Ortsgemeinderat den Zuschlag für das Baugrundstück „Unter dem Wasem 12“ (Flur 1, Flurstück 201/28; 751 m²) an den nächstfolgenden Bewerber.
Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2021 und Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Gackenbach sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 114 Abs. 1 GemO
Der Vorsitzende des RPA berichtete über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2021. Anschließend fasste der Rat folgende Beschlüsse:
| 1. | Feststellungsbeschluss |
|
| Nach Kenntnisnahme des Berichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Gackenbach wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. |
| 2. | Entlastungsbeschluss |
|
| Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Gackenbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur wird für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Entlastung erteilt. |
Mitteilungen und Anfragen