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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 3/2025
Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 20.02.2025 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme zur Verfügung und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

https://www.vg-montabaur.de/verwaltung-politik/steuern-haushalt-finanzen/haushaltssatzungen-haushaltsplaene/stadt-montabaur-haushaltssatzung-und-haushaltsplan/

Zeit und Ort der Einsichtnahme:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr).

Fachbereich Finanzen, Zimmer 111

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2025 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab 20.02.2025 bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.

Montabaur, den 15.01.2025
Stadt Montabaur
gez. Melanie Leicher, Stadtbürgermeisterin