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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 30/2023
Eisenbachgemeinden
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Bekanntmachungder Ortsgemeinde Nentershausen

Durchführung der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „In den Wolfen - Am hohen Rain“ gemäß §§ 2 I und 1 VIII Baugesetzbuch (BauGB)

I. Beschluss über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes

II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

von Montag, 07. August 2023, bis Freitag, 08. September 2023

I. Beschluss über die Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „In den Wolfen - Am hohen Rain“ zu ändern bzw. zu erweitern und hierfür das erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. In der Sitzung am 05.07.2023 wurden auch die Planentwürfe seitens des Ortsgemeinderates Nentershausen angenommen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB wird der Änderungs- bzw. Erweiterungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung/ -erweiterung:

Das Plangebiet umfasst ausschließlich die Grundstücke Flur 37, Parzellen 3723, 3724, 3744 und 3745 - siehe auch nachstehenden Bebauungsplanentwurf -.

Ziel der Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung:

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes und die Ausweisung neuer überbaubarer Flächen für ein ortsansässiges Unternehmen geschaffen werden.

II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift liegen die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplan, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung) sowie ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ in der Zeit von Montag, 07. August 2023, bis Freitag, 08. September 2023 (einschließlich), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs von 08:00 bis 12:30 Uhr

und 14:00 bis 16:00 Uhr

donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr

und 14:00 bis 18:00 Uhr

freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Unterlagen werden im o.g. Zeitraum zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgender Internetadresse/Rubrik veröffentlicht:

www.vg-montabaur.de > Rubrik Leben & Erleben > Bauen & Wohnen > Laufende Bauleitplanverfahren > Bebauungspläne der Ortsgemeinden > Ortsgemeinde Nentershausen > Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „In den Wolfen - Am hohen Rain“.

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Sollte die Erörterung zu einer Änderung der Planung führen, so findet gem. § 3 Abs. 1 letzter Satz BauGB keine erneute Anhörung statt. In diesem Fall schließt sich das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.

Hinweise:

DIN-Normen

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nentershausen, 24.07.2023
In Vertretung
Tobias Reusch, 1. Beigeordneter