Bericht über die Sitzung des Gackenbacher Ortsgemeinderates vom 10. Juli 2025:
Bauvoranfrage Gemarkung Gackenbach, Flur 3, Flurstück 23; Errichtung einer Vollaussiedlung für eine Pensionspferdehaltung - Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen i. S. d. § 36 i. V. m. § 35 BauGB
Mitte Dezember 2023 ging bei der Verbandsgemeindeverwaltung eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Vollaussiedlung für eine Pensionspferdehaltung für das Grundstück in der Gemarkung Gackenbach, Flur 3, Flurstück 23 ein. Das maßgebliche Baugrundstück ist südlich des Neubaugebietes „Am Friedhof“ gelegen und durch einen gemeindlichen Weg von diesem getrennt.
Der Antragsteller beabsichtigte ursprünglich im Rahmen seiner geplanten Vollaussiedlung die Errichtung folgender baulicher Anlagen:
| • | Neubau eines Pensionspferdestalles mit 10 Einzelboxen und Paddocks sowie einem |
| • | Offenstall mit vier Gruppen und Ausläufen |
| • | Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses |
| • | Neubau einer überdachten Festmistplatte |
| • | Neubau einer Bewegungshalle und eines Bewegungsplatzes |
| • | Neubau eines überdachten Longierplatzes |
| • | Neubau einer überdachten Führanlage |
| • | Neubau einer Lager- und Maschinenhalle |
| • | Errichtung von befestigten Verkehrsflächen und Stellplätzen für die Einstaller |
Nach Anhörung durch die Baugenehmigungsbehörde ging im März 2025 ein überarbeitetes Konzept des Antragsstellers ein.
Das Vorhabengrundstück befindet sich zweifelsfrei im Außenbereich der Ortsgemeinde Gackenbach, sodass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB zu bewerten ist.
Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB sind bestimmte, unter den Katalog der Nr. 1 bis 9 fallende Vorhaben als sogenannte privilegierte Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i. V. m. § 35 BauGB zur vorliegenden Bauvoranfrage zu versagen. Dies aus folgenden Gründen:
Derzeit sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die notwendige Sicherung einer „ausreichenden“ Erschließung durch eine leitungsgebundene (öffentliche) Ver- und Entsorgung durch die Verbandsgemeindewerke Montabaur sowie eine „ausreichende“ verkehrsmäßige Erschließung über den einzig in Betracht kommenden gemeindlichen, im Außenbereich verlaufenden bituminös befestigten Weg (Flur 3, Flurstück 39/2 teilweise und Flur 2, Flurstück 62) sowie dessen Anbindung auf die sogen. „freie Strecke“ der Kreisstraße 172 nicht gegeben.
Diese fehlende Tatbestandsvoraussetzung kann der Antragsteller beseitigen, indem er mit den Verbandsgemeindewerken und der Ortsgemeinde einen Erschließungsvertrag abschließt.
Neue Mitte - Planänderung Vorbau Dorfgemeinschaftshaus
Der Ortsgemeinderat nimmt die Planänderung (Eingangsbereich des DGH mit Satteldach statt Flachdach) noch einmal zustimmend zur Kenntnis; ein förmlicher Beschluss hierzu wird in der Sitzung am 04.09.2025 gefasst.
Auch die Planunterlagen zum BA 2, die im Rahmen der Bauantragsstellung Verwendung finden, nimmt der Rat zustimmend zur Kenntnis.
Der Planvorschlag zur Gestaltung der Außenanlagen und der weiteren Maßnahmen (BA 3) wird – vor der Erstellung des Förderantrags – am Donnerstag, 24.07.2025, gemeinsam mit dem Ortsgemeinderat und dem beauftragten Architekturbüro Kappler besprochen.
Neue Mitte - Gemeindezentrum Gackenbach - Kunst am Bau
Der Ortsgemeinderat Gackenbach beschließt einen Antrag an die ADD Trier zu stellen, von den Regelungen der Verwaltungsvorschrift „Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten“ [Kunst am Bau] abzusehen.
Mitteilungen und Anfragen
| Der Ortsbürgermeister informiert: | |
| • | Am Samstag, 28.06.2025, hat das 10. Gackenbacher Dorffest stattgefunden, das von allen Beteiligten (Organisatoren, unterstützende Vereine, Kirmesjugend, Gäste) insgesamt positiv bewertet wurde. |
| • | Am Mittwoch, 16.07.2025, 11 Uhr, wird Innenminister Ebling der Ortsgemeinde einen Förderbescheid für den Bauabschnitt 2 der „Neuen Mitte“ überreichen. |
| • | Am Donnerstag, 07.08.2025, 19:30 Uhr, trifft sich der „Arbeitskreis Kirmes“ zur Besprechung der noch offenen Punkte für die Kirmes 2025, die vom 29.08. – 01.09. stattfindet. |
| • | Am Donnerstag, 21.08.2025, 17 Uhr, findet im/am Dorfgemeinschaftshaus die Abschlussveranstaltung des integrierten Quartierskonzepts (IQK) statt; im Rahmen der Abschlussveranstaltung wird es einen „Marktplatz“ geben, bei dem sich Anbieter rund um die Themen Photovoltaik und Batteriespeicher, Wärmepumpen und Heiztechnik, Ladeinfrastruktur und Elektromobilität sowie Energieberatung und Fördermöglichkeiten präsentieren werden. |
| • | Vor dem ehemaligen „South West Café“, dem heutigen Firmengebäude der Fa. Stephan Medizintechnik in der Kirchstraße 5, wurde in Kooperation zwischen der Fa. Stephan und der Bäckerei Schink – zunächst probeweise für 6 Wochen - ein Snack-Automat aufgestellt. Hier können zu jeder Tages- und Nachtzeit Backwaren, Getränke, Wurstwaren, Gebäck und sonstige Snackwaren erworben werden. |