Einführung und Maßnahmen zur Biodiversitätsstrategie in Niederelbert
Herr Philipp Schiefenhövel von der Masgeik-Stiftung informierte zur Biodiversitätsstrategie (BD-Strategie). Diese gebe es in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2015, eine Fortschreibung erfolge alle fünf Jahre.
In der VG Wallmerod wurde bereits eine BD-Strategie angegangen. Ca. 300 Maßnahmenvorschläge wurden erarbeitet und besprochen.
Herr Schiefenhövel nannte Beispiele individueller Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt im Privatbereich: Nistkästen aufhängen; heimische Sträucher und Bäume pflanzen; Dachbegrünungen; „unordentliche“ Ecken zulassen; Totholzbereiche über lange Zeit liegen lassen, denn Verrottungswärme fördere die Artenansiedlung. Pools am Haus seien nicht hilfreich, günstiger wären „Schwimmteiche“ im eigenen Bereich.
Beispielhafte Maßnahmen in den Gemeinden wären: Bei den Mähbereichen den Umfang verringern; Einsaaten mit Regiosamen vornehmen; senkrechte Erdwände anlegen, um so Lebensraum für Erdbienen zu schaffen; Wegrandpflege an Wiesenwegen ggf. reduzieren; Gewässerränder weniger häufig mulchen oder mähen; Anlegen von Wasserpfützen und Waldtümpeln, der Forst unterstütze solche Maßnahmen; Brachinseln in Feld und Flur belassen; Weidpfähle mit und ohne Drähte dienten als Sitzbasen für Vögel.
Eine enge Zusammenarbeit mit Landwirten sei notwendig, Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft wären zu eruieren.
Flurstück 72, Flur 24, Gemarkung Niederelbert; hier: Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Auf der Schla"
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von einem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Schla“. Die gemeindliche Zustimmung zu der beantragten Abweichung von den Festsetzungen zu Einfriedungen und Zäunen wurde gemäß §§ 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 69 Landesbauordnung (LBauO) nicht erteilt.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Ortslage" - Umwandlung des Grundstücks Flur 10, Parzelle 212/2 (Äußerer Weg) von privater Grünfläche in überbaubare Fläche
Der Ortsgemeinderat nahm den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Ortslage“ zur Kenntnis und erklärte sich grundsätzlich bereit, ein Änderungsverfahren für einen Teilbereich des Flurstücks 212/2, Flur 10, einzuleiten, um die festgesetzte private Grünfläche in eine überbaubare Fläche umzuwandeln. Hierbei soll die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude auf max. 4 sowie die GRZ/GFZ auf 0,4 und 0,8 festgesetzt werden.
Der Ortsgemeinderat ermächtigte die Ortsbürgermeisterin zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages.
Vor Einleitung des Verfahrens ist es erforderlich, dass der Antragsteller einen geotechnischen Bericht vorlegt, der bestätigt, dass durch die notwendigen Hangabgrabungen keine Anlieger, insbesondere die Oberlieger, beeinträchtigt werden.
Antrag auf Abweichung gem. § 69 LBauO für das Grundstück Hauptstraße 62, Flur 10, Flurstück 164
hier: Entscheidung über die Erteilung einer Abweichung hinsichtlich der Stellplatzsatzung
Der Ortsgemeinderat beurteilte die Zulassung einer Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung nach § 69 LBauO im Rahmen der Anhörung negativ. Der Erteilung einer entsprechenden Abweichung wurde nicht zugestimmt.
Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen "Bergstraße", "In der Weiherhell" und "Am Bienenstock" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Im Herberg II" in der Ortsgemeinde Niederelbert
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss zur Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den voraussichtlich endgültig zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der gemeindlichen Erschließungsanlagen „Bergstraße“, „In der Weiherhell“ und „Am Bienenstock“ (sogenannte „Erschließungseinheit“ im Sinne von § 130 Absatz 2 Satz 2 BauGB) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Herberg II“.
Die Höhe der Vorausleistung für die erstmalige Herstellung von Fahrbahn und Gehwegen mit Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen der vorgenannten gemeindlichen Erschließungsanlagen wurde auf 90 Prozent des endgültig zu erwartenden Erschließungsbeitrags von (gerundet) 75,5552 Euro je m² Grundstücksfläche, d. h., auf (gerundet) 67,9997 Euro je m² Grundstücksfläche festgesetzt.
Die bereits erhobene und tatsächlich in entsprechender Höhe geleistete erste Vorausleistung in Höhe von 50 Prozent des voraussichtlich endgültig zu erwartenden Erschließungsbeitrags von (gerundet) ca. 37,7776 Euro je m² Grundstücksfläche wird davon in Abzug gebracht.
Beginn der Planungsmaßnahme zur Erneuerung der Platzfläche vor der Friedhofshalle mit Treppenanlage, dem Weg zur Friedhofshalle sowie der Mauer westlich der Friedhofshalle
Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt den Auftrag, die erforderlichen Angebote für die Ingenieurleistungen einzuholen.
Jahresunternehmerleistungen Hochbau
Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, die Jahresunternehmerleistungen im Bereich Hochbau künftig als Rahmenvertrag für die Verbandsgemeinde Montabaur, die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden beschränkt auszuschreiben. Dieses Vorgehen orientiert sich an der bewährten Praxis der Jahresunternehmerleistung im Bereich der Straßenunterhaltung.
Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags entfällt die Notwendigkeit, für jede einzelne Reparatur gesonderte Vergleichsangebote einzuholen. Die Vergabe als Gesamtauftrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet ermöglicht es den beauftragten Unternehmen, wirtschaftliche Preise zu kalkulieren, da eine gesicherte Auftragslage besteht.
Die langfristige Zusammenarbeit führt zudem zu schnelleren Reaktionszeiten, da Einsätze effizienter geplant und durchgeführt werden können. Ein weiterer Vorteil besteht in der Vereinfachung der Kommunikation, da nur mit einem Vertragspartner zusammengearbeitet werden muss, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Die Leistungen sollen auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden, der in einem ersten Schritt folgende Gewerke beinhaltet:
| - | Dachdeckerarbeiten |
| - | Fliesenarbeiten |
| - | Maler-/Putzerarbeiten |
| - | Bodenbelagsarbeiten |
| - | Heizungs-/Sanitärarbeiten |
| - | Elektroarbeiten |
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Vergabe der Jahresunternehmerleistungen im Hochbau einzuleiten.
Die Ortsbürgermeisterin wurde ermächtigt, im Anschluss an das Vergabeverfahren den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Anpassung der Miete für die Grillhütte
Die Mietentgelte für die Anmietung der Grillhütte wurden wie folgt angepasst:
| - | für Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde: von bisher 100 Euro auf neu 120 Euro pro Tag |
| - | für auswärtige Mieter: von bisher 150 Euro auf neu 180 Euro pro Tag |
| Die Mietpreise gelten ab dem 1. Januar 2026. | |
Anpassung der Miete für den Dorfgemeinschaftsraum
Die Mietentgelte für die Anmietung des Dorfgemeinschaftsraums wurden wie folgt angepasst:
| - | für Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde: von bisher 150 Euro auf neu 180 Euro (pro Nutzung, max. für drei Tage/Wochenende) |
| - | für auswärtige Mieter: von bisher 180 Euro auf neu 240 Euro (pro Nutzung, max. für drei Tage/Wochenende) |
Die Mietpreise gelten ab dem 1. Januar 2026.
Rasenpflege Sportplatz; Auftragsvergabe
| - | Der Auftrag zur Rasenpflege am Sportplatz wurde vergeben. |
| - | Der Rat beauftragte die Ortsbürgermeisterin, die Verhandlungen zur Anschaffung eines Mähroboters für den Sportplatz fortzuführen. |