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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 30/2025
Montabaur
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Fertigstellung Bahnhofstraße:

In der Bahnhofstraße in Montabaur stehen die planmäßig letzten Arbeiten zur Neugestaltung an. Dazu wird die Straße vom 31. Juli bis 17. August für Fahrzeuge gesperrt.

Letzte Maßnahmen stehen an

Drei Aktionen, eine Sperrung: In der Bahnhofstraße stehen planmäßig die letzten Arbeiten zur Neugestaltung an. Die Bahnhofstraße und die Wallstraße werden daher vom 31. Juli bis zum 17. August für Fahrzeuge gesperrt. Fußgänger können jederzeit auf dem Gehweg passieren. Neben Baumpflegearbeiten am Schlossberg und dem Kirmeskrammarkt werden Markierungsarbeiten auf der Fahrbahn durchgeführt.

Hier die Maßnahmen und Sperrungen im Einzelnen:

Bahnhofstraße Mitte und Wallstraße

Die mittlere Bahnhofstraße zwischen dem Kreisel Alleestraße / Eschelbacher Straße und der Wallstraße und die Wallstraße selbst werden ab dem 31. Juli für Fahrzeuge gesperrt. Was wird gemacht? Am 31. Juli und 1. August werden Baumpflegearbeiten am Schlossberg durchgeführt; dabei können Äste auf die Straße herabfallen. Am 4. August findet der Kirmeskrammarkt in dem Bereich statt. Ab dem 5. August werden Markierungsarbeiten auf der Fahrbahn vorgenommen (siehe Infokasten). Fahrzeuge können dann wieder vom Kreisel kommend bis Höhe Hausnummer 51 einfahren. Die Umleitung erfolgt in beide Fahrtrichtungen über die Eschelbacher Straße, Werkstraße, Fürstenweg und Freiherr-vom Stein-Straße.

Bahnhofstraße Nord

Im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße und Hohe Straße (Höhe alter Bahnhof) wird ebenfalls die Fahrbahn markiert. (siehe Infokasten) Die Sperrung gilt hier ab dem 4. August. Die Umleitung erfolgt über die Aubachstraße.

Bahnhofstraße Süd und Steinweg

Die Arbeiten im Einbahnstraßenbereich der Bahnhofstraße, im Steinweg und am Kleinen Markt sind bis Ende Juli abgeschlossen. Für den Zeitraum ab dem 31. Juli werden die Einbahnregelungen in beiden Straßen aufgehoben, so dass Fahrzeuge vom Steinweg her in die Bahnhofstraße einfahren und bis zur Einmündung Wallstraße gelangen können. Achtung: Dort besteht keine Wendemöglichkeit für Lkw und größere Fahrzeuge.

Vorderer Rebstock

Um die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten, bleibt das bestehende Halteverbot im Vorderen Rebstock noch bis zum 17. August erhalten.

Fahrbahnmarkierungen

Mit der Neugestaltung wurden die Bahnhofstraße und die Wallstraße in einen so genannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt. Es gelten Tempo 20 und die Rechts-vor-links-Regel für Fahrzeuge. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, werden die Kreuzungsbereiche Hohe Straße, Gerichtsstraße, Kaiserstraße und Waterloostraße farblich markiert. Das passiert mit einer Epoxidharzbeschichtung, die deutlich heller ist als der Asphalt. Dazu wird der Straßenbelag zunächst gründlich gereinigt und aufgeraut bevor die Beschichtung aufgebracht werden kann. Diese muss dann mindestens 3 Tage aushärten und darf dabei keinesfalls betreten oder befahren werden. Während die Beschichtung aufgetragen wird, darf es nicht regnen, deshalb wurden bei der Straßensperrung einige Zeitpuffer eingerechnet. Sobald alle Arbeiten erledigt sind und der Epoxidharz ausgehärtet ist, wird die Sperrung aufgehoben.