Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin am 11.09.2022
Für die Wahl des Ortsvorstehers/ der Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Reckenthal ist bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen kein Wahlvorschlag eingereicht worden. Gemäß § 76 Absatz 1 Satz 4 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 53 Absatz 2 GemO findet somit im Ortsbezirk Reckenthal am 11.09.2022 keine Wahl zum Ortsvorsteher / zur Ortsvorsteherin statt. Der Ortsvorsteher / die Ortsvorsteherin wird vom Ortsbeirat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Diese Wahl soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.