| I. | Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes |
| II. | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB von Montag, 14.08.2023, bis Freitag, 15. September 2023 |
I. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Kultur- und Naturschutzzentrum“ aufzustellen und hierfür das erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. In der Sitzung am 19.07.2023 wurden auch die Planentwürfe seitens des Stadtrates von Montabaur angenommen.
Gemäß §§ 2 I 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung:
Das Plangebiet umfasst ein rund 116.243 m² großes Wald- und Wiesengrundstück. Es befindet sich im Stadtwald von Montabaur – Horressen und ist über einen befestigten Wirtschaftsweg an das zirka 2 Kilometer entfernte überörtliche Verkehrsnetz – L 327 -angeschlossen. Dazu gehören die Grundstücke der Gemarkung Montabaur, Flur 40, Parzellen 6158/2, 6158/3, 6158/4 und 6148/3 (tlw.). Der Geltungsbereich umfasst sämtliche Grundstücke, die im beigefügten Bebauungsplanentwurf dick gestrichelt umrandet sind bzw. im Übersichtsplan rot dargestellt wurden.
Übersichtsplan - unmaßstäblich
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes:
Auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots soll ein Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO für Kultur und Naturschutz entstehen.
Das Sondergebiet dient dem Nebeneinander von Ausstellungszentrum für regionale und internationale Kunst und Kultur sowie der Umsetzung eines dem Natur- und Artenschutz dienenden Pflege- und Entwicklungskonzeptes mit ergänzenden Angeboten zur Naturerfahrung.
II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift liegen die Planunterlagen (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung) sowie ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ in der Zeit von Montag, 14. August 2023, bis Freitag, 15. September 2023 (einschließlich), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
montags, dienstags und mittwochs von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Unterlagen werden im o.g. Zeitraum zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgender Internetadresse/Rubrik veröffentlicht:
www.vg-montabaur.de > Rubrik Leben & Erleben > Bauen & Wohnen > Laufende Bauleitplanverfahren > Bebauungspläne der Stadt Montabaur > Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kultur- und Naturschutzzentrum“.
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Sollte die Erörterung zu einer Änderung der Planung führen, so findet gem. § 3 Abs. 1 letzter Satz BauGB keine erneute Anhörung statt. In diesem Fall schließt sich das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.
Hinweise:
| • | DIN-Normen |
| Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. |
| • | Während der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, z.B. schriftlich, elektronisch per E-Mail – bauleitplanung@montabaur.de –, per Fax (Fax-Nr. 02602/126-297) oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. |
| • | Datenschutz: |
| Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP). |
| Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. |