Herr Frank Heibel ist mit der Ernennung als Ortsvorsteher als Mitglied des Ortsbeirates Bladernheim ausgeschieden.
Er wurde durch Mehrheitswahl in den Ortsbeirat gewählt.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmenzahl
Herr Florian Krätz, 56410 Montabaur,
in den Ortsbeirat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekannt gemacht.