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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 31/2024
Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Bladernheim (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Herr Frank Heibel ist mit der Ernennung als Ortsvorsteher als Mitglied des Ortsbeirates Bladernheim ausgeschieden.

Er wurde durch Mehrheitswahl in den Ortsbeirat gewählt.

Gemäß § 45 Abs. 1 und 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmenzahl

Herr Florian Krätz, 56410 Montabaur,

in den Ortsbeirat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekannt gemacht.

56410 Montabaur, 23.07.2024
Melanie Leicher, Stadtbürgermeisterin
als Wahlleiterin für die Wahl des Stadtrates