Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl Rhld-Pfalz Nr. 5, S. 40) in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Ortsgemeinde Heiligenroth folgende Rechtsverordnung erlassen:
Für die Ortsgemeinde Heiligenroth wird hiermit festgesetzt, dass an den Sonntagen, 02.03.2025, 27.04.2025, 15.06.2025, 10.08.2025 und 26.10.2025 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Marktsonntag stattfinden darf.
An diesem Marktsonntag ist die Festsetzung eines Floh- und Trödelmarktes nach § 8 LMAMG zulässig.
Ordnungswidrigkeiten gegen die gesetzlichen Bestimmungen des LMAMG oder gegen evtl. Auflagen einer behördlichen Marktfestsetzung können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.