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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 31/2025
Buchfinkenland
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21. Mai 2025

Ausbaubeitragspflichtige Erneuerung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen und ausbaubeitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen der Ortsgemeinde Hübingen im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme mit den Verbandsgemeindewerken Montabaur

Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss:

1.

Die außerhalb der durch die Verbandsgemeinde(werke) Montabaur in Anspruch genommenen Trassenbereiche verbleibenden Restflächen des gebundenen Oberbaus (Fahrbahnflächen) in den Gemeindestraßen „Im Grund“, „Kapellenstraße“ und Teilbereiche der „Windener Straße“, „Hauptstraße“, „Schulstraße“ und „unteren Bergstraße“ werden ausbaubeitragsfrei auf Kosten der Ortsgemeinde instandgesetzt.

2.

Der für eine Refinanzierung der durch die Verbandsgemeinde(werke) Montabaur der Ortsgemeinde in Rechnung gestellten einmaligen Investitionskostenanteile für die Oberflächenentwässerung der beschriebenen gemeindlichen Verkehrsanlagen notwendige „Kostenspaltungsbeschluss“ nach dem KAG Rheinland-Pfalz wird gefasst.

3.

Die Teileinrichtung öffentliche Straßenbeleuchtung im Bereich der Gemeindestraßen „Im Grund“, „Kapellenstraße“ und Teilbereiche der „Windener Straße“, „Hauptstraße“, „Schulstraße“ und „untere Bergstraße“ wird einschließlich der erforderlichen Schalteinrichtung am Feuerwehrgerätehaus und an der Trafostation „Ober dem Dorf“ vollständig erneuert. Sofern rechtlich zulässig, wird der damit einhergehende Aufwand der Gemeinde über wiederkehrende Ausbaubeiträge refinanziert; der dazu notwendige „Kostenspaltungsbeschluss“ nach dem KAG Rheinland-Pfalz wird gefasst.

4.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird beauftragt, das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen entsprechend den Vergabebestimmungen für öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz als Gemeinschaftsmaßnahme mit den Verbandsgemeindewerken Montabaur einzuleiten. Wird die veranschlagte Auftragssumme in Höhe von insgesamt 145.000 Euro um nicht mehr als 20 v. H. überschritten, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den erforderlichen Auftrag für die Bauleistung an den Bieter mit dem gesamtwirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Die entsprechende Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der folgenden Ratssitzung mitgeteilt.

Jahresunternehmerleistungen Hochbau

Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, die Jahresunternehmerleistungen im Bereich Hochbau künftig als Rahmenvertrag für die Verbandsgemeinde Montabaur, die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden beschränkt auszuschreiben. Dieses Vorgehen orientiert sich an der bewährten Praxis der Jahresunternehmerleistung im Bereich der Straßenunterhaltung.

Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags entfällt die Notwendigkeit, für jede einzelne Reparatur gesonderte Vergleichsangebote einzuholen. Die Vergabe als Gesamtauftrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet ermöglicht es den beauftragten Unternehmen, wirtschaftliche Preise zu kalkulieren, da eine gesicherte Auftragslage besteht.

Die langfristige Zusammenarbeit führt zudem zu schnelleren Reaktionszeiten, da Einsätze effizienter geplant und durchgeführt werden können. Ein weiterer Vorteil besteht in der Vereinfachung der Kommunikation, da nur mit einem Vertragspartner zusammengearbeitet werden muss, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

Die Leistungen sollen auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden, der in einem ersten Schritt folgende Gewerke beinhaltet:

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Dachdeckerarbeiten

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Fliesenarbeiten

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Maler-/Putzerarbeiten

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Bodenbelagsarbeiten

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Heizungs-/Sanitärarbeiten

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Elektroarbeiten

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Vergabe der Jahresunternehmerleistungen im Hochbau einzuleiten.

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, im Anschluss an das Vergabeverfahren den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.