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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 32/2025
Ahrbachgemeinden
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Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen in 56412 Heiligenroth

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl Rhld-Pfalz Nr. 5, S. 40) in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Ortsgemeinde Heiligenroth folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Ortsgemeinde Heiligenroth wird hiermit festgesetzt, dass an den Sonntagen, 02.03.2025, 27.04.2025, 15.06.2025, 10.08.2025 und 26.10.2025 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Marktsonntag stattfinden darf.

§ 2

An diesem Marktsonntag ist die Festsetzung eines Floh- und Trödelmarktes nach § 8 LMAMG zulässig.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten gegen die gesetzlichen Bestimmungen des LMAMG oder gegen evtl. Auflagen einer behördlichen Marktfestsetzung können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

56410 Montabaur, 17.02.2025
In Vertretung:
Andree Stein, Erster Beigeordneter