In Heilberscheid leben viele Menschen mit Freude und Verantwortung mit ihren Hunden zusammen. Damit sich aber alle Bürgerinnen und Bürger – mit oder ohne Hund – wohlfühlen können, ist ein rücksichtsvolles Verhalten im Alltag unerlässlich.
Daher möchten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter freundlich an einige wichtige Punkte erinnern:
Anleinpflicht: In bebauten Ortslagen ist das Anleinen von Hunden Pflicht. Es dient der Sicherheit und dem respektvollen Miteinander – insbesondere gegenüber Kindern, älteren Menschen oder anderen Tieren. Außerhalb der Ortssiedlung bitten wir darum, den Hund unverzüglich anzuleinen, wenn sich Menschen, andere Tiere oder Spaziergänger nähern – ohne Aufforderung
Hundekot bitte immer beseitigen: Niemand tritt gern in unangenehme Hinterlassenschaften. Bitte führen Sie immer Kotbeutel mit und entsorgen Sie den Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern.
Hundegebell kann zur Lärmbelästigung werden: Auch wenn ein gewisses Maß an Hundegebell selbstverständlich ist – dauerhaftes oder übermäßiges Bellen kann für Nachbarn zur Belastung werden. Gerichte haben in zahlreichen Urteilen bestätigt, dass regelmäßiges oder langanhaltendes Gebell eine unzumutbare Störung darstellen kann (z. B. VG Trier, Az. 5 K 1545/19.TR). Bitte achten Sie insbesondere während der Ruhezeiten auf mögliche Störungen.
Ordnungswidrigkeiten vermeiden: Verstöße gegen die Leinenpflicht oder das Nichtbeseitigen von Hundekot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit entsprechenden Konsequenzen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis. Nur mit gegenseitigem Respekt und Achtsamkeit können wir das friedliche und freundschaftliche Zusammenleben in unserem schönen Heilberscheid fördern – für alle Generationen, für Tierfreunde und für ihre Nachbarn.