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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 33/2024
Montabaur
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Rechtsverordnung

über die Festsetzung von Marktsonntagen am 18.08.2024 in 56410 Montabaur

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl Rhld-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Montabaur folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Stadt Montabaur wird hiermit an folgenden Sonntagen:

16.06.2024, 30.06.2024 und 18.08.2024 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Marktsonntag festgesetzt.

§ 2

An diesem Marktsonntag ist die Festsetzung von Floh- und Trödelmärkten nach § 8 LMAMG und privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG zulässig.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten gegen die gesetzlichen Bestimmungen des LMAMG oder gegen evtl. Auflagen einer behördlichen Marktfestsetzung können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

56410 Montabaur, den 03.06.2024

Andree Stein, Erster Beigeordneter