Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl Rhld-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Montabaur folgende Rechtsverordnung erlassen:
Für die Stadt Montabaur wird hiermit an folgenden Sonntagen:
16.06.2024, 30.06.2024 und 18.08.2024 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Marktsonntag festgesetzt.
An diesem Marktsonntag ist die Festsetzung von Floh- und Trödelmärkten nach § 8 LMAMG und privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG zulässig.
Ordnungswidrigkeiten gegen die gesetzlichen Bestimmungen des LMAMG oder gegen evtl. Auflagen einer behördlichen Marktfestsetzung können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
56410 Montabaur, den 03.06.2024