Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit wurden vermehrt Drohnen über Gärten und Höfen innerhalb unserer Ortslage gesichtet. Ich nehme dies zum Anlass, um auf die geltenden Regeln beim Drohneneinsatz sowie auf die gegenseitige Rücksichtnahme in unserer Dorfgemeinschaft hinzuweisen.
Das Fliegen mit Drohnen ist durch EU-weit gültige Vorschriften geregelt. Besonders wichtig: Der Überflug von sogenannten „befriedeten Grundstücken“ - also Wohnhäusern, Gärten und Höfen - ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eigentümer oder Bewohner erlaubt. Wer ohne diese Zustimmung über fremde Privatgrundstücke fliegt oder diese gar mit einer Kamera aufnimmt, handelt nicht nur rücksichtslos, sondern kann auch gegen geltendes Recht verstoßen.
Ein solcher Drohneneinsatz kann einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen und ist in vielen Fällen datenschutzrechtlich problematisch. Betroffene Grundstückseigentümer haben das Recht, rechtlich dagegen vorzugehen. Möglich sind unter anderem:
| - | die Löschung der Aufnahmen nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), |
| - | eine zivilrechtliche Unterlassungsklage (§ 1004 BGB analog), |
| - | und in gravierenden Fällen auch Schadensersatzforderungen. |
Ich appelliere daher an alle Drohnenpiloten in unserer Gemeinde:
Bitte informieren Sie sich gründlich über die gesetzlichen Vorschriften - insbesondere, wenn Sie mit der Drohne in Wohngebieten unterwegs sind. Respektieren Sie die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen, fliegen Sie nicht über fremde Grundstücke ohne Zustimmung, und verzichten Sie auf Kameraeinsätze, wenn Unbeteiligte betroffen sind.
Ein gutes Miteinander lebt von Rücksicht und gegenseitigem Vertrauen - auch am Himmel über unserem Dorf.