über die Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat Montabaur
(§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)
Herr Andreas Christmann, 56410 Montabaur, hat sein Mandat als Ratsmitglied im Verbandsgemeinderat Montabaur niedergelegt. Er wurde durch Verhältniswahl in den Verbandsgemeinderat gewählt.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wurde als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Patrick George, 56412 Stahlhofen
in den Verbandsgemeinderat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.