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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 34/2025
Ahrbachgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung: Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Ortsgemeinde Heiligenroth

Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Ortsgemeinde Heiligenroth

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der derzeit geltenden Fassung und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 01.07.2025 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen in der Gemarkung Heiligenroth als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Nr. 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf die nachfolgend genannten Flurstücke; vgl. dazu auch die entsprechenden Einfärbungen im als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

Die Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rathaus-Neubau, Konrad-Adenauer-Platz 8, 2. Stock, Zimmer 213, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und nach § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Montabaur, 11.08.2025
S.
Dr. Richter-Hopprich
(Bürgermeister)