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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 35/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfall­wirtschaft, Bodenschutz, Regionalstelle Montabaur, 56410 Montabaur, Kirchstraße 45, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -

durch den Antragsteller, Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord — 
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz — 
Montabaur, den 23.08.2022 — I.A. Elke Scheffer