Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Regionalstelle Montabaur, 56410 Montabaur, Kirchstraße 45, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -
| Fassungsart Bezeichnung | WFG-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | m³/a |
| Brunnen “Rupberg” | 303018117 | Ruppach- Goldhausen | 19 | 1927/2 | 145.000 |
durch den Antragsteller, Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.