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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 35/2024
Montabaur
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Montabaur - Tag der Wahl und Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Der Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Montabaur wurde auf

Sonntag, den 10. November 2024,

festgelegt.

II.

Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Gewählt werden 7 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.

III.

Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen und politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Bewerberin / des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerberin / der Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Wahlleiterin für die Wahl des Beirates für Integration und Migration Melanie Leicher, Großer Markt 10, 56410 Montabaur, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 227, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab

am Montag, dem 30. September 2024, 18 Uhr.

Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

V.

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 227, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, erhalten.

VI.

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Montabaur, den 05.08.2024
Melanie Leicher, Wahlleiterin