hier: Durchführung der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.08.2025 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Factory-Outlet Montabaur“ sowie zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Factory-Outlet Montabaur“ sowie die Teilaufhebung des Bebauungsplans „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“ werden im Regelverfahren durchgeführt.
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Factory-Outlet Montabaur“ sowie die Teilaufhebung des Bebauungsplans „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“ der Stadt Montabaur werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB zur 20. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Montabaur durchgeführt.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung:
Die Projektträgerin (Fashion Outlet Grundbesitz GmbH & Co. KG) beabsichtigt die Erweiterung des FOC Montabaur um zusätzliche 9.800 m² Verkaufsfläche auf eine zukünftige Gesamtverkaufsfläche von 19.800 m². Die Planung sieht eine bauliche Erweiterung auf den östlich gelegenen, bisher als Parkplatz genutzten Flächen vor. Im Zuge der Erweiterung ist auch eine interne Umstrukturierung der Sortimentsverteilung geplant. Der Verlust an Stellplätzen soll durch die Erweiterung der bestehenden Stellplatzanlage östlich des Bestands kompensiert werden. Hier ist neben der Errichtung von ebenerdigen Stellplätzen auch die Errichtung eines Parkhauses vorgesehen.
Mit dem positiven Raumordnungsentscheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom 23.07.2024 wurde bestätigt, dass die Erweiterung des FOC auf eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 19.800 m² mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere den Zielen der Einzelhandelsentwicklung, vereinbar ist. Grundlage für die positive Entscheidung sind der Zielabweichungsbescheid der SGD Nord vom 23.07.2024 zur Abweichung vom städtebaulichen Integrationsgebot (Z58 LEP IV) sowie detaillierte Maßnahmen / Auflagen, die im Raumordnungsentscheid aufgenommen wurden und von der Verbandsgemeinde, der Stadt und der Projektträgerin zu beachten sind.
Wesentliche Ziele der Planung sind:
| - | Erweiterung des bestehenden Fashion Outlet Centers um 9.800 m² Verkaufsfläche auf zukünftig 19.800 m², |
| - | hierdurch Sicherung und Entwicklung von Montabaur als Standortbereich mit besonderen Entwicklungsimpulsen und als Schwerpunkt der siedlungsstrukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung im nördlichen Rheinland-Pfalz sowie |
| - | Sicherung der Versorgungsfunktion des Mittelzentrums Montabaur, |
| - | Stärkung des FOC als shoppingtouristische Destination sowohl regional als auch national, |
| - | nachhaltige Stärkung und Attraktivierung des ICE-Haltepunktes Montabaur als einzigem rheinland-pfälzischen Halt der großräumigen Schienenverbindung Köln-Frankfurt, |
| - | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Nutzung innerhalb des Plangebiets, |
| - | planungsrechtliche Vorbereitung und Sicherung der geplanten Erweiterung und Erschließung. |
| Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Factory-Outlet Montabaur“ wird wie folgt begrenzt: | |
| - | Im Norden durch die Böschungsflächen der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main und der BAB 3. |
| - | Im Süden durch die Auenflächen des Gelbachs (Aubachs) bzw. die Straße „In der Kesselwiese“ und hieran anschließende Gewerbeflächen östlich der „Staudter Straße“ (K 82). |
| - | Im Westen durch die Bebauung östlich des Bahnhofsplatzes. |
| - | Im Osten durch die bestehende Wohnbebauung der Lessingstraße (Wohngebiet „In der Kesselwiese“). |
| Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,4 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem abgedruckten Übersichtsplan. | |
| Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“ wird wie folgt begrenzt: | |
| - | Im Westen und Süden durch die Staudter Straße (K 82), |
| - | Im Osten durch die Grenzen der Flurstücke-Nrn. 54/39 und 55, Flur 45, Gemarkung Montabaur, |
| - | Im Norden durch die Grenze des rechtskräftigen Bebauungsplans „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“. |
Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst eine Fläche von ca. 360 m². Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem abgedruckten Übersichtsplan.
Veröffentlichung der Planunterlagen:
Die nachfolgenden Planunterlagen
| 1. | Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans „Factory-Outlet Montabaur“ |
| 2. | Übersichtsplan zur Teilaufhebung des Bebauungsplans "ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC" |
| 3. | Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung |
| 4. | Textliche Festsetzungen |
| 5. | Begründung mit Umweltbericht |
| 6. | Anlage zur Begründung: Städtebaulich und raumordnerisch orientierte Auswirkungsanalyse zur geplanten Flächenerweiterung des Outlet Centers „Montabaur The Style Outlets“ (MTSO) in der Verbandsgemeinde Montabaur (Westerwaldkreis); Wiesbaden. (ecostra 08/2022) |
| 7. | Anlage zur Begründung: Auswirkungen auf die Entwicklungsziele der Städtebaufördermaßnahmen in den Städten Montabaur, Koblenz und Diez durch die geplante Flächenerweiterung des Outlet Montabaur; Wiesbaden. (ecostra 07/2022) |
| 8. | Anlage zur Begründung: Aktualisierung der Grundlagendaten der Auswirkungsanalyse 08/2022 zur geplanten Verkaufsflächenerweiterung des Outlet Montabaur in der Verbandsgemeinde Montabaur (Westerwaldkreis); Wiesbaden. (ecostra 06/2025) |
| 9. | Anlage zur Begründung: Aktualisierung der Kaufkraftstromanalyse und Neubewertung möglicher Auswirkungen zur geplanten Verkaufsflächenerweiterung des Outlet Montabaur in der Verbandsgemeinde Montabaur - Anlage zur aktualisierten ecostra-Auswirkungsanalyse vom 23. Juli 2025 (ecostra 08/2025) |
| 10. | Anlage zur Begründung: Gutachterliche Plausibilitätsprüfung einer städtebaulichen Auswirkungsanalyse von ecostra zur geplanten Erweiterung des Montabaur The Style Outlet in der Verbandsgemeinde Montabaur (2021/22); Dortmund. (Junker+ Kruse 01/2024) |
| 11. | Anlage zur Begründung: Stellungnahme Bestimmung von Sportbekleidung und Sportschuhen in Abgrenzung zu „Alltags“bekleidung und -schuhen; Dortmund. (Junker + Kruse 12/2023) |
| 12. | Junker + Kruse (08/2025): Gutachterliche Plausibilitätsprüfung der vorgelegten Aktualisierung der Grundlagendaten der Auswirkungsanalyse 08/2022 (Stand: 23. Juni 2025) sowie Aktualisierung der Kaufkraftstromanalyse und Neubewertung möglicher Auswirkungen zur geplanten Verkaufsflächenerweiterung (Stand: 22. August 2025) von ecostra zur geplanten Erweiterung des Montabaur The Style Outlets in der Verbandsgemeinde Montabaur, Dortmund |
| 13. | Anlage zur Begründung: Fachbeitrag Naturschutz zur geplanten Flächenerweiterung des Outlet Centers „Factory Outlet Montabaur“ in Montabaur; Moschheim. (Freiraumplanung Diefenthal (07/2025) |
| 14. | Anlage zur Begründung: Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Flächenerweiterung des Outlet Centers „Montabaur The Style Outlets“ in Montabaur - Vorprüfung Stufe I gem. § 44 BNatSchG; Moschheim. (Freiraumplanung Diefenthal (01/2021) |
| 15. | Anlage zur Begründung: Erweiterung Factory Outlet Center Montabaur - Fachgutachten Fledermaus und Haselmaus; Heuchelheim. (Büro für ökologische Fachplanung 12/2021) |
| 16. | Anlage zur Begründung: Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Flächenerweiterung des Outlet Centers „Montabaur The Style Outlets“ in Montabaur -Stufe II gem. § 44 BNatSchG; Moschheim. (Freiraumplanung Diefenthal (07/2025) |
| 17. | Anlage zur Begründung: Verkehrsuntersuchung zur geplanten Flächenerweiterung des Outlet Centers „Montabaur The Style Outlets“ in Montabaur; Darmstadt. (R+T Verkehrsplanung 02/2021) |
| 18. | Anlage zur Begründung: Stellungnahme - Verkehrsuntersuchung zur geplanten Flächenerweiterung des Outlet Centers „Montabaur The Styles Outlets“ in Montabaur; Darmstadt. (R+T Verkehrsplanung 11/2021) |
| 19. | Anlage zur Begründung: Weitergehende Untersuchung - Verkehrsuntersuchung zur geplanten Flächenerweiterung des Outlet Centers „Outlet Montabaur“; Darmstadt. (R+T Verkehrsplanung 07/2022) |
| 20. | Anlage zur Begründung: Aktualisierung - Verkehrsuntersuchung zur geplanten Flächenerweiterung des „Montabaurer Outlets“; Darmstadt. (R+T Verkehrsplanung 04/2025) |
| 21. | Anlage zur Begründung: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Factory Outlet Montabaur“ in Montabaur; Kaiserslautern. (FIRU GfI 08/2025) |
| 22. | Anlage zur Begründung: Erweiterung Outlet Center Montabaur the Style Outlets - Sichtachsenanalyse - Visualisierung; Trier. (BGH Plan 02/2025) |
| 23. | Anlage zur Begründung: Wirtschafts- und Tourismusstudie - Analyse der touristischen Bedeutung des Factory-Outlet-Centers Montabaur The Style Outlets und der regionalwirtschaftlichen Effekte durch den Betrieb und durch die geplante Erweiterung; München. iq Projektgesellschaft (04/2025) |
| 24. | Anlage zur Begründung: Stadt Montabaur - Aufstellung Bebauungsplan FOC II - Vorplanung Entwässerungskonzept; Montabaur. (GBI KIG Kommunale Infrastruktur GmbH 05/2025) |
| 25. | Anlage zur Begründung: Anbindung K 82 Erweiterung FOC Montabaur- Konzeptionelle Darstellung - Lageplan Knoten; Limburg-Offheim. (Artec Ingenieurgesellschaft mbH 01/2025) |
sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ werden gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 08.09.2025 bis 08.10.2025 (einschließlich), im Internet unter www.vg-montabaur.de veröffentlicht ( www.vg-montabaur.de {{gt}} Rubrik Leben & Erleben {{gt}} Bauen & Wohnen {{gt}} Laufende Bauleitplanverfahren {{gt}} Bebauungspläne der Stadt Montabaur {{gt}} Bebauungsplan Factory-Outlet Montabaur und Teilaufhebung des Bebauungsplans „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“).
Darüber hinaus werden die Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
montags, dienstags und mittwochs von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).
Gerne bieten wir Ihnen an, im Vorfeld einen Termin mit der für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiterin des Sachgebiets 2.1, Planen und Bauen, zu vereinbaren (kschmidt@montabaur.de; Tel-Nr. 02602/126-187).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB sind verfügbar:
Art der Umweltinformation / Schutzgut:
1. Bebauungsplan (Entwurf)
(Stand August 2025)
Quelle: Planungsunterlagen, FIRU Koblenz GmbH
2. Umweltbericht als separater Teil der Begründung
(Stand August 2025)
im Ist-Zustand (Basis-Szenario), im prognostizierten Zustand bei Nichtdurchführung (Prognose-Nullfall) und bei Durchführung der Planung (Prognose-Planfall)
Quelle: Planungsunterlagen, FIRU Koblenz GmbH
3. Fachbeitrag Naturschutz zuzüglich Bestandsplan
(Stand Juli 2025)
mit folgenden Inhalten:
Quelle: Planungsunterlagen, Freiraumplanung Diefenthal
4. Fachbeitrag Artenschutz - Vorprüfung Stufe I gemäß § 44 BNatSchG
(Stand Januar 2021)
mit folgenden Inhalten:
Quelle: Planungsunterlagen, Freiraumplanung Diefenthal
5. Fachgutachten Fledermaus und Haselmaus Zum Fachbeitrag Artenschutz - Stufe I
(Stand Dezember 2021)
mit folgenden Inhalten:
Quelle: Planungsunterlagen, Büro für ökologische Fachplanung
6. Fachbeitrag Artenschutz - Stufe II gemäß § 44 BNatSchG
(Stand Juli 2025)
mit folgenden Inhalten:
Quelle: Planungsunterlagen, Freiraumplanung Diefenthal
7. Schalltechnische Untersuchung - Verkehrslärm und Gewerbelärm
(Stand August 2025)
mit folgenden Inhalten:
Quelle: Planungsunterlagen, FIRU Gesellschaft für Immissionsschutz mbH
8. Sichtachsenanalyse - Visualisierung
(Stand Februar 2025)
mit folgenden Inhalten:
Quelle: Planunterlagen, BGH Plan - Umweltplanung und Landschaftsarchitektur
9.Vorplanung Entwässerungskonzept
(Stand Mai 2025)
mit folgenden Inhalten:
Bestehende Verhältnisse
Quelle: Planunterlagen, GBi Kommunale Infrastruktur
10. Wasserwirtschaft, Abwasserbeseitigung, Löschwasser, Starkregenereignisse, Wasserschutzgebiete
Quelle: Stellungnahmen
| - | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 02.12.2024 zu Wasserschutzgebiete und Fließgewässer, zu Starkregen, zu Altlasten, zum Entwässerungskonzept und zur Wasserhaushaltsbilanz |
| - | Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 25.11.2024 zu Altlastenverdachtsflächen, zu Wasserschutzgebiete, zur Überbauung vorhandener, verrohrten Gewässer, zum Entwässerungskonzept, zu Sturzfluten, zum Löschwasserbedarf |
11. Bergbau und Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralische Rohstoffe
| Quelle: Stellungnahme | |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau vom 12.11.2024 zu Bergbau / Altbergbau und zu Boden / Baugrund |
| 12. Arten- und Naturschutz | |
| Quelle: Stellungnahmen | |
| - | Naturschutzinitiative e.V. vom 21.11.2024 zu Biotopvernetzung, zur zusätzlichen Flächenversiegelung- Energieagentur Rheinland-Pfalz vom 12.11.2024 zur Begrünung von Gebäuden, Hinweis auf Landessolargesetz |
| 13. Immissionsschutz | |
| Quelle: Stellungnahme | |
| - | SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 05.11.2024 zu Gewerbelärm, zum Immissionsschutz der Wohngebäude Lessingstr. 7, 9 und 11 |
| 14. Klima / Energie | |
| Quelle: Stellungnahme | |
| - | Westerwald-Verein e.V. vom 21.11.2024 zur Installation von PV-Anlagen |
| 15. Landschaftsbild | |
| Quelle: Stellungnahme | |
| - | Naturschutzinitiative e.V. vom 21.11.2024 zur Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbilds |
| 16. Kultur- und Sachgüter | |
| Quelle: Stellungnahmen | |
| - | GDKE - Denkmalpflege vom 21.11.2024 zum Kulturdenkmal „Wegekapelle“, mit Hinweis auf Kleindenkmäler- GDKE - Landesarchäologie vom 25.10.2024 zum Verdacht auf archäologische Fundstellen, zur Bekanntgabe des Erdbaubeginns |
| 17. Landwirtschaft | |
| Quelle: Stellungnahme | |
| - | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 30.10.2024 zur Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Belange bei externen Ausgleichsflächen |
In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.
Hinweise:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.