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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 36/2025
Montabaur
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Aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und des Bauausschusses vom 28. August 2025

Bericht der Stadtbürgermeisterin

Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher berichtet:

Pflanzung von Bäumen in der südlichen Bahnhofstraße

Ende September/Anfang Oktober werden die Bäume in der südlichen Bahnhofstraße gepflanzt (Felsenbirne Amelanchier arborea „Robin Hill“). Der Baum hat 20 cm Stammumfang, er blüht im Frühjahr, zieht Insekten an und hat im Herbst eine gelb/orangene bis leuchtend rote Herbstfärbung. Des Weiteren sind Baumpatenschaften zu vergeben.

Der Fachbereich 2 (Umwelt, Friedhöfe, Bauhöfe) der Verbandsgemeindeverwaltung wird sich hierum kümmern.

Bauwagen für Kita St. Johannes, Horressen

Der Bauwagen der Kita St. Johannes, Horressen, wird bald im Schulgarten der Waldschule errichtet.

Partnerstadt Trostyanets, Ukraine

Für die Partnerstadt Trostyanets wird ein weiteres Unterstützungspaket geschnürt; die ukrainische Stadtverwaltung hat ausdrücklich ein Solarpaket gewünscht. Diesem Wunsch kommt die Stadt Montabaur gerne nach.

Stadthalle Haus Mons Tabor mit neuer Beschriftung

An der Stadthalle, die noch bis Anfang Oktober u.a. wegen Brandschutzmaßnahmen geschlossen ist, wurde vor einigen Tagen die Beschriftung angebracht. Über dem Eingang steht in Leuchtbuchstaben „Stadthalle“, an der Seite Richtung Kalbswiese steht „Stadthalle Haus Mons Tabor“. Diese Schrift wird von einem Spot, der an der Straßenlaterne angebracht wird, nachts beleuchtet.

Restaurant Ambiente in der Stadthalle eröffnet am 4.10.

Das Restaurant Ambiente in der Stadthalle mit der neuen Gastronomin Stefanie Hefner wird am 4.10. (Kneipenfestival) offiziell eröffnet, zuvor wird es ein „soft opening“ geben.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Factory-Outlet-Montabaur“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“

Um im weiteren Verfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes „Factory-Outlet Montabaur“ voranzutreiben, stellten das Stadtplanungsbüro FIRU Koblenz GmbH und das Büro exostra GmbH die Ergebnisse ihrer Untersuchungen zur Vereinbarkeit der Ziele im Bebauungsplan „FOC“ sowie der Auswirkungen des erweiterten Outlet Montabaur auf Städtebau und Raumordnung (Einzelhandelsgutachten) vor. Aus gutachterlicher Sicht wurde festgestellt, dass die Erweiterung des Outlet Montabaur wirtschaftsstrukturell, städtebaulich und raumordnerisch weiterhin eindeutig als verträglich einzustufen ist. Die Gesamtverkaufsfläche des FOC wurde auf 19.800 m² begrenzt. Der Verkehrsknotenpunkt K 1 wurde in der Gesamtbetrachtung kritisch gesehen, dort bestehe Handlungsbedarf, unabhängig von der Erweiterungsplanung des FOC.

Die Mitglieder des Bauausschusses und des Stadtrates stellten gezielte Fragen an die Vortragenden der Gutachterbüros, insbesondere zum Verkehrskonzept und den Empfehlungen zum Kreisel am FOC u.a. Richtung Autobahn, Parkplatz ICE-Bahnhof und Gewerbegebiet Alter Galgen. Dort wird empfohlen, schon vor dem Kreisel 2-spurig in den Kreisel hineinfahren zu können.

Zur Nachhaltigkeit der Gebäude u.a. durch die Begrünung des Parkhauses sowie der Anbringung von Photovoltaikanlagen wurden ebenfalls Fragen gestellt.

Nach den ausgiebigen Informationen wurde vom Bauausschuss ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst.

Im Anschluss nahm der Stadtrat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und stimmte den Abwägungsvorschlägen vollinhaltlich zu.

Des Weiteren beschloss der Stadtrat das Verfahren zur Teilaufhebung zusammen mit dem Verfahren zur Aufstellung des „Factory-Outlet-Montabaur“ durchzuführen.

Der Stadtrat beschloss, die beigefügten Entwürfe der Planunterlagen zum Bebauungsplan „FOC“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“ zum Zwecke der Einleitung der Veröffentlichung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange anzuerkennen.

Der Stadtrat beschloss außerdem, die Entwürfe des Bebauungsplanes mit Begründung nebst Anlagen und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sollen die Planentwürfe in der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt werden. Darüber hinaus wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.

Bebauungsplan „Alberthöhe I“

Grundsatzbeschlüsse über zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes

Von den Eigentümern des Grundstückes in der Gemarkung Montabaur, Flur 51, Flurstück-Nr. 23/3 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Alberthöhe I - Neuaufstellung“ eingereicht mit dem Ziel, östlich des Grundstückes „Dillstraße 31“ verlaufenden städtischen Verbindungsweg (Gemarkung Montabaur, Flur 51, Flurstück-Nr. 49/8) - der in dem aktuellen Bebauungsplan als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Fußweg“ festgesetzt ist - zukünftig (zumindest teilweise) im Bebauungsplan als eine „Öffentliche Straßenverkehrsfläche“ festzusetzen und durch eine entsprechende „förmliche Umwidmung“ zu einer öffentlichen, zum Anbau bestimmten (Stich-)Straße rechtlich abzusichern. Die Antragsteller beabsichtigen, das Grundstück (Flurstück 23/3) einer Wohnhausbebauung zuzuführen und die straßen- sowie leitungsgebundene Erschließung über den städtischen Fußweg von der Dillstraße aus kommend sicherzustellen. Die anteilmäßigen Kosten werden von den Antragstellern getragen. Des Weiteren beantragen die Antragsteller, die Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Alberthöhe I“. Es soll der Bezugspunkt zur „Höhe der baulichen Anlagen“ zur Ermittlung der Firsthöhe geändert werden.

Nach eingehender Beratung des Bauausschusses und des Stadtrats werden folgende Beschlüsse gefasst.

a) Umwidmung „Fußweg“ in eine „öffentliche Straßenverkehrsfläche“

Der Bauausschuss und der Stadtrat fassten den Grundsatzbeschluss, der Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Alberthöhe I“ zur Umwidmung des Fußweges in eine öffentliche Straßenverkehrsfläche grundsätzlich positiv gegenüberzustehen. Voraussetzung ist, die Übernahme sämtlicher Kosten für die Baureifmachung durch die Antragsteller.

Vor der Fassung eines konkreten Änderungsbeschlusses ist seitens der Verwaltung der konkrete räumliche Umfang der Umnutzung und der Umwidmung des Fußweges in eine Anbaustraße zu klären.

b) Änderung des Bezugspunktes zur Bemessung der Firsthöhe

Der Bauausschuss und der Stadtrat fassten den Grundsatzbeschluss, bei der Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Alberthöhe I“ auch eine Anpassung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Alberthöhe I“ zur Änderung des Bezugspunktes zur Firsthöhe mit aufzunehmen.

Antrag auf Abbruch des Gebäudes Brückenstraße 7, Montabaur-Ettersdorf

Der Bauausschuss und der Stadtrat genehmigten - im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Ettersdorf - den Abbruch des Gebäudes Brückenstraße 7 (inkl. Anbauten/Nebengebäude) in der Gemarkung Ettersdorf, Flur 2, Flurstück Nr. 21/2.

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.6.2025 auf Änderung der Stellplatzsatzung

Seitens der CDU-Fraktion wurde ein Antrag auf Änderung der gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Montabaur über die „Zahl der notwendigen Stellplätze“ eingereicht mit der Begründung, dass in der Stadt weiterhin Wohnungen fehlen, vor allem kleine Wohnungen. Deswegen wurde in dem Antrag vorgeschlagen, die Regelungen so zu ändern, dass für Wohnflächen bis zu 50 m² lediglich ein Stellplatz erforderlich ist. Die bisherige Stellplatzsatzung beinhaltete die Festlegung der Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Kleinstwohnungen bis 30 m² auf 1,0 Stellplatz.

Nach eingehender Beratung empfahl der Bauausschuss dem Stadtrat, dem Antrag der CDU-Fraktion unverändert zuzustimmen.

Im Anschluss beschloss der Stadtrat mehrheitlich (17 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) die Abänderung der notwendigen Stellplätze für Wohnungen bis 50 m² und beauftragte die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen neuen Satzungsentwurf vorzubereiten.